Vollständige Verfahrensdurchführung
Das gesamte Verfahren aus einer Hand, von der Vorbereitung bis zum Vertragsabschluss. Für Kommunen und Einrichtungen, die den Ablauf mit einem einzigen fachkundigen Partner umsetzen möchten.
Vergaberecht in Ungarn · Für öffentliche Auftraggeber
Vollständige Verfahrensdurchführung mit Erstellung der Vergabeunterlagen und fachlicher Begleitung für ungarische Kommunen, staatliche Einrichtungen sowie ausschreibungspflichtige Unternehmen.
Wenden Sie sich an die Sugallat Kft. für die Durchführung von Vergabe- und Beschaffungsverfahren von der Auftragsbekanntmachung bis zum Vertragsabschluss, vollständig oder für einzelne Teilaufgaben.
Das gesamte Verfahren aus einer Hand, von der Vorbereitung bis zum Vertragsabschluss. Für Kommunen und Einrichtungen, die den Ablauf mit einem einzigen fachkundigen Partner umsetzen möchten.
Unterstützung für einzelne Phasen oder Dokumente, etwa Vergabeordnungen, Leitung der Bewertungskommission, Bereitschaft für Nachprüfungsverfahren oder fachliche Abstimmung. Für Organisationen, die gezielte Unterstützung suchen.
Auch für einzelne Aufgaben können Sie uns über die vollständige Verfahrensdurchführung hinaus beauftragen.
Vorbereitung des jährlichen Vergabeplans und Hochladen in das EKR, das elektronische Vergabesystem Ungarns.
Formulierung der offiziellen Antworten auf Bieterfragen und deren fristgerechte Veröffentlichung.
Rechtliche Bewertung geplanter Vertragsänderungen im Vergaberecht, einschließlich Dokumentation und Veröffentlichung.
Registrierung, Benutzerverwaltung, Formulare und Aktenführung im EKR.
Prüfung der Auftraggebereigenschaft bei neuen Organisationen und in Grenzfällen.
Vorbereitung und Einreichung der Meldung an das von der ungarischen Vergabebehörde (Közbeszerzési Hatóság) geführte Auftraggeberverzeichnis.
Ordnungsgemäße Durchführung wettbewerblicher Beschaffungen unterhalb der vergaberechtlichen Schwellenwerte.
Vorbereitung einer auf die kommunale Geschäftsordnung (SZMSZ) abgestimmten allgemeinen Vergabeordnung oder Einzelfallordnung.
Honorare
Die genaue Vergütung richtet sich nach dem Aufgabenumfang, der Art der Investition und der Verfahrensart (mit Bekanntmachung, ohne Bekanntmachung oder Verhandlungsverfahren).
| Verfahren | Honorar | Mindestbetrag |
|---|---|---|
| Bauleistungen | 0,3-0,5 % | 2.000-3.500 EUR |
| Lieferleistungen | 1,0-1,5 % | 1.500-2.000 EUR |
| Dienstleistungen | 1,2-1,5 % | 1.500-2.000 EUR |
Die angegebenen Preise sind unverbindliche Richtwerte. Ein konkretes Honorar können wir auf Anfrage benennen. Für Teilaufgaben arbeiten wir zu deutlich günstigeren Konditionen.
Wir begleiten öffentliche Auftraggeber durch alle sieben Verfahrensphasen, von der Vorbereitung und Bekanntmachung über die Prüfung der Angebote bis hin zum Vertragsschluss und Verfahrensabschluss.
Wir unterstützen Sie bei der Bestimmung des Beschaffungsbedarfs, des geschätzten Auftragswerts und der passenden Verfahrensart.
Wir erstellen die Auftragsbekanntmachung, die Vergabeunterlagen und die Eignungskriterien.
Wir laden alle Unterlagen in das EKR hoch, steuern die Veröffentlichung und beantworten Bieterfragen.
Wir führen die Angebotsöffnung, die Nachforderung von Unterlagen sowie die Eignungs- und Gültigkeitsprüfung durch.
Wir erstellen die Zusammenfassung der Angebotsprüfung, die Bekanntgabe des Zuschlags und benachrichtigen den erfolgreichen Bieter.
Wir erstellen den Vertragsentwurf, begleiten die Stillhaltefrist und übernehmen die Veröffentlichung.
Wir wickeln den Verfahrensabschluss ab, erstellen die Berichte und übernehmen die Aktenablage.
Wenden Sie sich mit Ihrer Frage vertrauensvoll an uns. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur passenden Lösung.
Was unsere Auftraggeber-Mandanten bei jedem Mandat erhalten.
Jedes Verfahren wird so aufgesetzt, dass es Prüfungen durch den Staatlichen Rechnungshof (ÁSZ), die EUTAF und die ungarische Vergabebehörde standhält. Die gesetzlichen und protokollarischen Anforderungen erfüllen wir systematisch.
Nahezu 30 Jahre fachliche Praxis mit Mandanten aus Kommunen, staatlichen Einrichtungen und öffentlichen Institutionen. Jedes Mandat begleiten wir mit einer eingespielten Arbeitsmethodik.
Partner von Gemeinden, Städten mit Komitatsrecht, Ministerien, staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Ein wesentlicher Anteil unserer Mandanten sind wiederkehrende Auftraggeber.
Unsere Mitarbeiter sind bis zur Schließung des Verzeichnisses am 31. Dezember 2026 im Verzeichnis der verantwortlichen akkreditierten Vergabeberater (FAKSZ) eingetragen. Ihr fachlicher Hintergrund und ihre Erfahrung bleiben unverändert.
Haben Sie eine Frage zum ungarischen Vergaberecht?
Wenden Sie sich direkt an unseren Experten für Verfahren in Ungarn.
István Zsolt Benkó
Leitender Vergaberechtsexperte
Das Verfahren beginnt mit der Planung. Es folgen die Erstellung der Auftragsbekanntmachung und der Vergabeunterlagen, die Prüfung der eingegangenen Angebote und der Vertragsabschluss. Die Gesamtdauer beträgt je nach vergaberechtlichen Schwellenwerten und Verfahrensart in der Regel drei bis sechs Monate.
Vergaberecht ist eine komplexe und oft anspruchsvolle Materie. Im Verfahren sind zahlreiche Vorgaben einzuhalten: vergaberechtliche Schwellenwerte, Fristen, Formerfordernisse, verpflichtende Dokumente sowie die Regeln zur Veröffentlichung der Bekanntmachungen. Wir sorgen dafür, dass Sie sich mit diesen Regeln nicht allein auseinandersetzen müssen und das Verfahren mit fachlicher Unterstützung reibungslos, effizient und rechtssicher durchführen.
Bei ungarischen Kommunen übernehmen wir das gesamte Verfahren oder ausgewählte Teilbereiche: Erstellung der kommunalen Vergabeordnung, Ausarbeitung des jährlichen Vergabeplans, Vorbereitung der Bekanntmachung und Ausschreibungsunterlagen, vollständige Verfahrensabwicklung im EKR sowie Unterstützung der Bewertungskommission. Die Verfahrensdokumentation gestalten wir so, dass sie Prüfungen durch den Staatlichen Rechnungshof (ÁSZ), die EUTAF und die ungarische Vergabebehörde standhält. Über die Entscheidungsbefugnisse von Gemeinderat und Bürgermeister schreiben wir in einem eigenen Beitrag (auf Ungarisch).
Zu den Kosten eines Vergabeverfahrens können Beratungshonorare, die Kosten der rechtlichen Vertretung in etwaigen Nachprüfungsverfahren sowie Verwaltungs- und Veröffentlichungsgebühren gehören. Ein gut strukturierter Ablauf verringert unvorhergesehene Ausgaben.
Sofern die allgemeine Vergabeordnung die Besonderheiten eines einzelnen konkreten Verfahrens nicht erfasst, beschließt der öffentliche Auftraggeber für dieses Verfahren eine ergänzende Einzelfallordnung. Diese ersetzt die allgemeine Vergabeordnung nicht, sondern ändert oder ergänzt sie nur für ein einziges Verfahren.
Grundsätzlich der Gemeinderat. Gemäß § 41 Abs. 4 des ungarischen Kommunalverfassungsgesetzes (Mötv.) kann der Gemeinderat einzelne Befugnisse auf den Bürgermeister, seine Ausschüsse oder den Gemeindenotar übertragen und die übertragene Befugnis jederzeit widerrufen. Bei der Erstellung der Vergabeordnung stimmen wir die Zuständigkeitsverteilung mit der geltenden kommunalen Geschäftsordnung (SZMSZ) ab, damit die Entscheidungsebenen eindeutig bleiben.
Ja, dies ist die vorherige Marktkonsultation gemäß § 28 des ungarischen Vergabegesetzes (Kbt.). Der öffentliche Auftraggeber kann zur Vorbereitung des Verfahrens unabhängige Sachverständige, Behörden oder Marktteilnehmer konsultieren, um die Marktverhältnisse kennenzulernen und die Vergabe auf realistische technische und finanzielle Parameter zu stützen. Das Ergebnis der Konsultation ist zu dokumentieren. Der teilnehmende Wirtschaftsteilnehmer kann nur dann später am Verfahren teilnehmen, wenn sein aus der Konsultation entstandener Wettbewerbsvorteil durch für alle anderen Bieter offengelegte Informationen ausgeglichen werden kann.
FAKSZ und ÁKSZ sind die alte und die neue Bezeichnung derselben Rolle. Das Mitglied der Bewertungskommission ist davon eine getrennte Funktion.
Ja. Bis zum 31. März muss der jährliche zusammengefasste Vergabeplan über die für das jeweilige Jahr geplanten Vergaben erstellt werden (§ 42 Kbt.).