Schwellenwerte im ungarischen Vergaberecht · 2026
Schwellenwerte im ungarischen Vergaberecht 2026
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Nationale und EU-Schwellenwerte 2026
Die Schwellenwerte für 2026 unterscheiden sich je nach Auftragsart. Für klassische Auftraggeber liegt der nationale Schwellenwert bei 20 Millionen HUF für Lieferleistungen und Dienstleistungen und bei 60 Millionen HUF für Bauleistungen. Die EU-Schwellenwerte liegen deutlich höher, der Abstand hängt aber stark von der Auftragsart ab. Bei Liefer- und Dienstleistungen sind sie etwa drei- bis viermal so hoch, bei Bauleistungen zwanzig- bis fünfunddreißigmal so hoch. Die EU-Schwellenwerte überprüft die Europäische Kommission alle zwei Jahre, die nationalen Schwellenwerte legt jedes Jahr das ungarische Haushaltsgesetz fest. Erreicht oder überschreitet der geschätzte Nettowert der geplanten Beschaffung den nationalen Schwellenwert, ist grundsätzlich ein nationales Verfahren durchzuführen. Erreicht er auch den EU-Schwellenwert, ist ein EU-weites Verfahren durchzuführen. Die Pflicht setzt außerdem voraus, dass der Beschaffende ein öffentlicher Auftraggeber ist und keine gesetzliche Ausnahme greift.
Nationale Schwellenwerte in Ungarn 2026
Die nationalen Schwellenwerte in Forint, gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026. Erreicht oder überschreitet eine Beschaffung den Schwellenwert, ist grundsätzlich ein Vergabeverfahren durchzuführen.
| Art des Auftraggebers \ Auftragsart | Lieferleistungen | Dienstleistungen | Bauleistungen | Dienstleistungskonzession | Baukonzession |
|---|---|---|---|---|---|
| Klassischer Auftraggeber | 20.000.000 HUF |
20.000.000 HUF |
60.000.000 HUF |
30.000.000 HUF |
100.000.000 HUF |
| Sektorenauftraggeber | 50.000.000 HUF |
50.000.000 HUF |
100.000.000 HUF |
100.000.000 HUF |
200.000.000 HUF |
| Sonstige Organisation, die öffentliche Mittel verwaltet | 20.000.000 HUF |
20.000.000 HUF |
60.000.000 HUF |
30.000.000 HUF |
100.000.000 HUF |
| Obergrenze für abtrennbare Lose (§ 19 Abs. 4 lit. a Kbt.) |
80.000 EUR
31.664.480 HUF
|
80.000 EUR
31.664.480 HUF
|
1.000.000 EUR
395.806.000 HUF
|
– | – |
Für Dienstleistungskonzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen gilt der nationale Schwellenwert von 30 Millionen HUF nicht. Hier ist ein Verfahren erst ab dem EU-Schwellenwert durchzuführen.
EU-Schwellenwerte 2026–2027
EU-Schwellenwerte nach Auftragsart und Art des Auftraggebers. Wird der Schwellenwert erreicht, ist grundsätzlich ein Vergabeverfahren durchzuführen. Die Euro-Beträge und die von der ungarischen Vergabebehörde veröffentlichten Forint-Beträge gelten vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027.
Die EU-Schwellenwerte sind im WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) in Sonderziehungsrechten (SZR) festgelegt (130.000, 200.000, 400.000 und 5.000.000 SZR). Die Kommission rechnet sie alle zwei Jahre in Euro um.
| Art des Auftraggebers ↓ / Auftragsart → | Lieferleistungen | Dienstleistungen | Bauleistungen | Soziale und andere besondere Dienstleistungen |
|---|---|---|---|---|
| Klassischer Auftraggeber |
216.000 EUR
85.494.096 HUF
EU-weites Verfahren, TED
|
216.000 EUR
85.494.096 HUF
EU-weites Verfahren, TED
|
5.404.000 EUR
2.138.935.624 HUF
EU-weites Verfahren, TED
|
750.000 EUR
296.854.500 HUF
EU, Light-Touch
|
| Ministerium, benannte zentrale Beschaffungsstelle |
140.000 EUR
55.412.840 HUF
EU-weites Verfahren, TED
|
140.000 EUR
55.412.840 HUF
EU-weites Verfahren, TED
|
5.404.000 EUR
2.138.935.624 HUF
EU-weites Verfahren, TED
|
750.000 EUR
296.854.500 HUF
EU, Light-Touch
|
| Sektorenauftraggeber |
432.000 EUR
170.988.192 HUF
EU-weites Verfahren, TED
|
432.000 EUR
170.988.192 HUF
EU-weites Verfahren, TED
|
5.404.000 EUR
2.138.935.624 HUF
EU-weites Verfahren, TED
|
1.000.000 EUR
395.806.000 HUF
EU, Light-Touch
|
Für Bau- und Dienstleistungskonzessionen liegt der EU-Schwellenwert für alle Auftraggeber bei 5.404.000 EUR (2.138.935.624 HUF). Bei Verteidigungsgütern gilt die Grenze von 140.000 EUR für Ministerien und benannte zentrale Beschaffungsstellen nur für die in Anhang 2 des Kbt. aufgeführten Güter. Für dort nicht aufgeführte Verteidigungsgüter ist der Schwellenwert von 216.000 EUR maßgeblich.
Quellen, gültig ab 1. Januar 2026: Information des Präsidenten der ungarischen Vergabebehörde über die ab 1. Januar 2026 maßgeblichen Schwellenwerte (auf Ungarisch). EU-Schwellenwerte: Delegierte Verordnungen (EU) 2025/2152, 2025/2150 und 2025/2151 der Kommission, Forint-Beträge gemäß Mitteilung der Kommission C/2025/5732. Nationale Schwellenwerte: § 75 des Gesetzes LXIX von 2025 und § 15 Abs. 3 Kbt.
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Wenn ein Verfahren nötig ist: Ablauf des Vergabeverfahrens in Ungarn →
Was hat sich zwischen 2024 und 2026 geändert?
Die Schwellenwerte und die zugehörigen Verfahrensregeln wurden in mehreren Schritten geändert. Die folgende Zeitleiste fasst die wichtigsten Änderungen für Auftraggeber zusammen. Die nationalen Schwellenwerte wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 geändert und bleiben 2026 unverändert. Bewegung gab es vor allem bei den EU-Werten, beim Kreis der Verpflichteten und bei den Ausnahmen im nationalen Verfahren.
| Geltungsbeginn | Was hat sich geändert |
|---|---|
| 1. Januar 2024 | Die EU-Schwellenwerte stiegen bei der zweijährlichen Überprüfung in Euro um rund 2 bis 3 Prozent. Für klassische Auftraggeber stieg zum Beispiel der Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen von 215.000 auf 221.000 EUR und der für Bauleistungen von 5.382.000 auf 5.538.000 EUR. Der Schwellenwert für soziale und andere besondere Dienstleistungen blieb unverändert. |
| 1. Februar 2024 | Auch Organisationen, die sonst nicht unter das Kbt. fallen, müssen ein Vergabeverfahren durchführen, wenn ein Dienstleistungsauftrag, der den nationalen Schwellenwert erreicht, unmittelbar aus EU-Mitteln finanziert wird. Die Regel gilt nicht für Lieferleistungen und Bauleistungen und auch nicht für Dienstleistungen, die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) finanziert werden. |
| 1. Januar 2025 | Die Ausnahmegrenze für soziale und andere besondere Dienstleistungen stieg von 30 Millionen HUF auf 50 Millionen HUF (§ 111 lit. d Kbt., geändert durch § 63 Nr. 12 des Gesetzes LXIV von 2024). Das ist eine Ausnahmegrenze und kein nationaler Schwellenwert. Das Haushaltsgesetz, das die nationalen Schwellenwerte festlegt (für 2026 § 75 des Gesetzes LXIX von 2025), sieht für diese Dienstleistungen keinen eigenen nationalen Schwellenwert vor. Begleitende Vergabedienstleistungen (Nebenbeschaffungstätigkeiten) sind seitdem im nationalen Verfahren bis zum EU-Schwellenwert von der Vergabepflicht ausgenommen. |
| 1. Januar 2026 | Die EU-Schwellenwerte sanken in Euro um 2 bis 2,5 Prozent, stiegen in Forint aber um rund 1 Prozent, weil der feste Umrechnungskurs von 382,85 auf 395,806 HUF/EUR stieg. Die nationalen Schwellenwerte bleiben unverändert. |
Zusammenrechnung der Auftragswerte: Wann gelten mehrere Leistungen als eine Beschaffung?
Wird eine Beschaffung in Teile aufgeteilt und über mehrere Verträge abgewickelt, ist bei der Schätzung des Auftragswerts der Wert aller Teile zusammenzurechnen (§ 19 Abs. 3 Kbt.). Welche Beschaffungen zusammengehören, hängt vom Beschaffungsgegenstand ab:
| Beschaffungsgegenstand | Was zusammenzurechnen ist |
|---|---|
| Bauleistungen | Alle Teile einer Baumaßnahme, die technisch und wirtschaftlich eine funktionale Einheit bildet. Dazu gehört auch der Wert der Lieferungen und Dienstleistungen, die der Auftraggeber für die Ausführung zur Verfügung stellt. |
| Dienstleistungen | Dienstleistungen, die demselben unmittelbaren Zweck dienen. Maßgeblich ist die technische und wirtschaftliche funktionale Einheit der Dienstleistungen. |
| Lieferleistungen | Waren, die für denselben oder einen ähnlichen Verwendungszweck bestimmt sind. |
Die Zusammenrechnung entfällt nicht, wenn die Teile in getrennten Verträgen oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten beauftragt werden. Lässt der Auftraggeber Angebote für Lose zu, zählt der Wert aller Lose trotzdem zum geschätzten Auftragswert, sodass der Gesamtwert über das anwendbare Verfahren entscheidet. Oberhalb des EU-Schwellenwerts können einzelne kleinere Lose unter bestimmten Voraussetzungen im nationalen Verfahren vergeben werden, dazu mehr in dieser Frage.
Nach dem Leitfaden des Rates bei der ungarischen Vergabebehörde (auf Ungarisch) ist die technisch-wirtschaftliche funktionale Einheit das Hauptkriterium. Ist die Lage danach nicht eindeutig, helfen Hilfskriterien: einheitliche Planung und Entscheidung, derselbe Auftraggeber, dieselbe Rechtsgrundlage und dieselben Vertragsbedingungen sowie ein zeitlicher Zusammenhang, der nicht zwingend Gleichzeitigkeit bedeutet. Nach dem Leitfaden heben weder die Haushaltsplanung noch eine abweichende Finanzierungsquelle die Einheit auf, und ein abweichender Leistungsort rechtfertigt für sich allein keine Aufteilung. Ein nicht vorhersehbarer Bedarf, der später und gesondert entsteht, kann dagegen als eigene Beschaffung gelten.
Ein Praxisbeispiel der Vergabebehörde: Schließt der Auftraggeber für die Wartung eines IT-Systems und für die individuelle Weiterentwicklung desselben Systems getrennte Verträge, sind beide Werte zusammenzurechnen, weil beide Leistungen demselben unmittelbaren Zweck dienen, nämlich dem ordnungsgemäßen Betrieb des Systems. Im Zweifel empfiehlt es sich, die Gründe für eine getrennte Vergabe vorab schriftlich festzuhalten.
Häufige Fragen zu den Schwellenwerten in Ungarn
2026 liegt der nationale Schwellenwert für klassische Auftraggeber bei 20 Millionen HUF für Lieferleistungen und Dienstleistungen und bei 60 Millionen HUF für Bauleistungen. Für Sektorenauftraggeber sind es 50 Millionen HUF für Lieferleistungen und Dienstleistungen und 100 Millionen HUF für Bauleistungen. Die EU-Schwellenwerte liegen deutlich höher, der Abstand hängt aber stark von der Auftragsart ab. Bei Liefer- und Dienstleistungen sind sie etwa drei- bis viermal so hoch, bei Bauleistungen zwanzig- bis fünfunddreißigmal so hoch. Sie unterscheiden sich auch nach Art des Auftraggebers. Alle Werte sind Nettowerte ohne Umsatzsteuer.
Light-Touch ist die weniger formalisierte EU-Verfahrensregelung für soziale und andere besondere Dienstleistungen. Welche Dienstleistungen dazu gehören, listet Anhang 3 des Kbt. auf. Die Regelung lässt flexiblere Verfahrensregeln zu, die Vergabegrundsätze (Gleichbehandlung, Transparenz, Chancengleichheit) bleiben aber verbindlich. Nach ungarischem Recht sind diese Beschaffungen, mit Ausnahme der Konzessionen, auch oberhalb des EU-Schwellenwerts nach den Regeln des nationalen Verfahrens durchzuführen. Die Schwellenwerte zeigt die Tabelle oben, die Änderungen im Zeitverlauf die Tabelle „Was hat sich geändert“.
Die Schwellenwerte sind immer anhand des Nettowerts ohne Umsatzsteuer zu prüfen. Der nationale Schwellenwert für klassische Auftraggeber liegt also bei 20.000.000 HUF. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Wer mit Bruttobeträgen rechnet, kann den Schwellenwert falsch bestimmen.
Bei EU-weiten Vergaben sind die Schwellenwerte ebenfalls als Nettobeträge in Euro (EUR) festgelegt. Mit einem eigenen Wechselkurs müssen Sie nicht rechnen. Die Forint-Beträge der EU-Schwellenwerte legt eine Mitteilung der Europäischen Kommission fest, und die ungarische Vergabebehörde veröffentlicht sie (§ 15 Abs. 5 Kbt.). Für 2026 und 2027 beruhen sie auf 395,806 HUF je EUR.
Drei Fälle aus der Praxis sorgen bei der Nettoregel häufig für Unsicherheit. Bei Bauleistungen im Reverse-Charge-Verfahren ist das vertragliche Entgelt ohnehin netto, weil die Umsatzsteuer beim Auftraggeber anfällt. In den geschätzten Auftragswert fließt also der vertragliche Nettobetrag ein. Bei Dienstleistern mit KATA-Pauschalbesteuerung oder mit Kleinunternehmerbefreiung von der Umsatzsteuer weist die Rechnung keine Umsatzsteuer aus, der Bruttoangebotspreis entspricht also dem Nettoentgelt. Bei der Markterkundung ist dieser Unterschied wichtig, weil der Umsatzsteuerstatus bei technisch gleichwertigen Angeboten die Vergleichsgrundlage verändern kann. Bei Beschaffungen, die aus EU-Mitteln finanziert werden, bleibt der geschätzte Auftragswert das Nettoentgelt, unabhängig davon, in welchem Umfang die Umsatzsteuer nach den Förderunterlagen abrechenbar ist.
Bei unbefristeten Verträgen ist der geschätzte Auftragswert auf 48 Monate hochzurechnen. Das Monats- oder Jahresentgelt wird auf vier Jahre hochgerechnet, und dieser Betrag wird mit dem Schwellenwert verglichen. Bei Rahmenvereinbarungen ist der gesamte Rahmenbetrag maßgeblich, unabhängig von der Zahl der ausgewählten Lieferanten. Der voraussichtliche Gesamtwert der Abrufe bestimmt, welcher Schwellenwert für die Vergabepflicht gilt. Bei mehrjährigen befristeten Verträgen ist grundsätzlich der Gesamtwert über die gesamte Vertragslaufzeit zugrunde zu legen, auch wenn die Leistungswerte der einzelnen Jahre unterschiedlich sind. Eine Ausnahme sind Dienstleistungsverträge ohne Gesamtpreis, etwa eine Wartung gegen Monatspauschale. Hier zählt bei einer Laufzeit von bis zu vier Jahren das Entgelt für die gesamte Laufzeit, bei einer festen Laufzeit von mehr als vier Jahren dagegen das 48-Fache des Monatsentgelts.
Erreicht der geschätzte Nettowert der Beschaffung den geltenden Schwellenwert, ist der Auftraggeber grundsätzlich zur Durchführung eines Vergabeverfahrens verpflichtet. Der Vertrag darf dann nur als Ergebnis eines Vergabeverfahrens geschlossen werden. Das Erreichen des Werts ist notwendig, reicht für sich allein aber nicht aus. Die Pflicht setzt außerdem voraus, dass der Beschaffende nach dem Gesetz öffentlicher Auftraggeber ist oder etwa wegen einer EU-Förderung zur Durchführung eines Verfahrens verpflichtet wird, dass die Beschaffung ein öffentlicher Auftrag oder eine Konzession ist und dass keine gesetzliche Ausnahme greift.
Das Verfahren bestimmt auch den Zeitplan. Im nationalen Verfahren beträgt die Angebotsfrist im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren und im Verhandlungsverfahren mindestens 10 Tage bei Lieferleistungen und Dienstleistungen und mindestens 15 Tage bei Bauleistungen, gerechnet ab der Absendung der Bekanntmachung oder der Aufforderung. Das EU-weite Verfahren sieht in der Regel längere Mindestfristen vor. Die Mindestangebotsfristen für jedes Verfahren können Sie mit unserem Fristenrechner für Vergabeverfahren prüfen.
Ein Vertrag, der rechtswidrig ohne Vergabeverfahren geschlossen wurde, ist nichtig (§ 137 Kbt.). Davon gibt es zwei enge Ausnahmen. Die erste greift, wenn der Auftraggeber unter Berufung auf eine gesetzliche Ausnahme oder auf ein Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung kein Verfahren mit Bekanntmachung durchgeführt, seine Absicht zum Vertragsschluss vorab bekannt gemacht und den Vertrag nicht innerhalb von zehn Tagen ab dem Tag nach der Veröffentlichung geschlossen hat. Die zweite greift, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse an der Vertragserfüllung besteht. Verzögerungen, die Kosten eines neuen Verfahrens oder ein Wechsel des Vertragspartners gelten nicht als ein solches Interesse, andere wirtschaftliche Interessen nur dann, wenn die Nichtigkeit unverhältnismäßige Folgen hätte.
Der Vergabe-Nachprüfungsausschuss (KDB) entscheidet über die Nichtigkeit von Amts wegen und muss eine Geldbuße verhängen, wenn er die rechtswidrige Unterlassung des Verfahrens feststellt. Die Geldbuße beträgt höchstens 15 Prozent des Auftragswerts. Die näheren Regeln zur Geldbuße finden Sie auf unserer Seite zum Vergaberechtsschutz.
Liegt der Wert nahe am Schwellenwert, muss der Auftraggeber mit einer Korrekturpflicht rechnen. Ändert sich der geschätzte Auftragswert während der Vorbereitung des Verfahrens und überschreitet er den maßgeblichen Schwellenwert, sind die bisherigen Verfahrensschritte zu überprüfen, und es ist in das Verfahren der höheren Stufe zu wechseln.
In der Praxis gilt es, drei Risiken gegeneinander abzuwägen: ein unnötig eingeleitetes Verfahren, das Nachprüfungsrisiko wegen eines zu niedrig geschätzten Auftragswerts und den Aufwand für die Umstellung des Verfahrens, wenn der Schwellenwert überschritten wird. Alle drei Risiken lassen sich verringern, wenn die Methode der Schätzung, ihre Quellen und der eingerechnete Sicherheitszuschlag in der Vergabeakte dokumentiert sind. Dann lässt sich auch bei einer späteren Prüfung oder in einem Nachprüfungsverfahren nachweisen, dass die Wahl des Verfahrens begründet war.
Bei der Prüfung des Schwellenwerts sind das Entgelt für die gesamte Vertragslaufzeit, Optionen und Verlängerungen, der höchstens abrufbare Rahmenbetrag sowie der Wert der zusammenzurechnenden Beschaffungen zu berücksichtigen. Welche Beschaffungen zusammenzurechnen sind, hängt vom Beschaffungsgegenstand ab, dazu mehr im Abschnitt zur Zusammenrechnung.
Eine Beschaffung darf nicht künstlich aufgeteilt werden, um unter dem Schwellenwert zu bleiben.
Erreicht der zusammengerechnete geschätzte Gesamtwert den EU-Schwellenwert, können einzelne Lose abweichend davon im nationalen Verfahren vergeben werden. Dafür müssen zwei Voraussetzungen zusammen erfüllt sein. Der Nettowert des einzelnen Loses bleibt bei Lieferleistungen und Dienstleistungen unter 80.000 EUR und bei Bauleistungen unter 1.000.000 EUR, und der Gesamtwert der so abgetrennten Lose übersteigt nicht 20 Prozent des geschätzten Gesamtwerts der Beschaffung.
Ein konkretes Beispiel: Von einer Dienstleistungsbeschaffung mit einem Gesamtwert von 300.000 EUR dürfen Lose im Wert von höchstens 60.000 EUR abgetrennt werden, weil die 20-Prozent-Grenze so viel zulässt. Die 60.000 EUR können auf ein oder mehrere Lose verteilt werden. Die abgetrennten Lose fallen nicht aus dem Anwendungsbereich des Kbt. heraus. Auch für sie ist ein Vergabeverfahren durchzuführen, nur nach den Regeln des nationalen Verfahrens. Die Ausnahmen für Beschaffungen unterhalb des EU-Schwellenwerts sind in diesem Fall ebenfalls nicht anwendbar.
Begleitende Vergabedienstleistungen (Nebenbeschaffungstätigkeiten, ungarisch járulékos közbeszerzési szolgáltatás) sind beratende, vorbereitende und unterstützende Leistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Durchführung eines Vergabeverfahrens. Dazu gehören zum Beispiel die Leistungen eines verantwortlichen akkreditierten Vergabeberaters (FAKSZ) oder die Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Vergabe. Seit dem 1. Januar 2025 darf der Auftraggeber diese Leistungen bis zum EU-Schwellenwert, also im Bereich des nationalen Verfahrens, ohne Vergabeverfahren beschaffen. Oberhalb des Schwellenwerts ist ein Vergabeverfahren erforderlich.
Seit dem 1. Februar 2024 ist auch eine Organisation, die sonst nicht unter das Kbt. fällt, zur Durchführung eines Vergabeverfahrens verpflichtet, wenn sie einen Dienstleistungsauftrag, dessen geschätzter Wert den nationalen Schwellenwert erreicht oder überschreitet, unmittelbar aus Mitteln der Europäischen Union finanziert. Die Regel gilt nur für Dienstleistungsaufträge, nicht für Lieferleistungen und Bauleistungen. Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) sind von der Regel ausgenommen. Die Förderquote spielt keine Rolle, entscheidend ist allein der geschätzte Auftragswert. Erreicht er den nationalen Schwellenwert, sind die Verfahrensregeln des Kbt. anzuwenden.
TED (Tenders Electronic Daily) ist die Datenbank der amtlichen Bekanntmachungen zu öffentlichen Aufträgen in der Europäischen Union. Sie soll sicherstellen, dass Wirtschaftsteilnehmer im EU-Binnenmarkt mit gleichen Chancen von Beschaffungen erfahren.
Die Veröffentlichung ist Pflicht, wenn der geschätzte Nettowert der Beschaffung die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. Die Pflicht umfasst:
- die Bekanntmachung zur Einleitung des Verfahrens,
- die Bekanntmachung des Verfahrensergebnisses
- sowie bestimmte Vertragsänderungen.
Unterbleibt bei einer Beschaffung, die den EU-Schwellenwert erreicht, die Veröffentlichung im TED, ist das ein Rechtsverstoß. Der KDB kann eine Geldbuße verhängen und vor Vertragsschluss die Entscheidungen des Auftraggebers aufheben. Zur Nichtigkeit des Vertrags führen die rechtswidrige Unterlassung des Vergabeverfahrens oder die Wahl eines Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung ohne Rechtsgrundlage, dazu mehr in dieser Frage.
Grundsätzlich entscheidet der Schwellenwert, ob ein nationales oder ein EU-weites Verfahren durchgeführt wird. Ausnahmen sind soziale und andere besondere Dienstleistungen, die auch oberhalb des EU-Schwellenwerts im nationalen Verfahren zu beschaffen sind, und Konzessionen, für die eigene Regeln gelten. Das ist auch für Bieter wichtig, denn das Verfahren bestimmt, welche Regeln für Sie gelten.
Oberhalb des EU-Schwellenwerts ändern sich zwei Dinge:
- Wo die Bekanntmachung erscheint. Im nationalen Verfahren im Közbeszerzési Értesítő (Amtsblatt der ungarischen Vergabebehörde), oberhalb des EU-Schwellenwerts zusätzlich im TED.
- Wie viel Zeit Ihnen bleibt. Das EU-weite Verfahren sieht in der Regel längere Mindestangebotsfristen vor, Sie haben also mehr Zeit für die Vorbereitung.
Die Frist für den Nachprüfungsantrag und die Stillhaltefrist sind in beiden Verfahren gleich. Anders ist es im vereinfachten nationalen Verfahren für Bauleistungen unter 300 Millionen HUF. Dort betragen sowohl die Stillhaltefrist als auch die Frist für den Nachprüfungsantrag gegen die verfahrensabschließende Entscheidung 5 statt 10 Tage.
Den gesamten Ablauf der Angebotsabgabe beschreiben wir bei unserer Leistung für Bieter.