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Vergaberechtsschutz und Streitbeilegung

Vergaberechtsschutz und Vorab-Streitbeilegung in Ungarn

Fachliche Vorbereitung von Anträgen auf Vorab-Streitbeilegung und von Nachprüfungsanträgen vor dem Vergabe-Nachprüfungsausschuss (KDB), bei knappen Fristen und strengen Formvorschriften.

Unsere Beratungsleistungen im Vergaberechtsschutz in Ungarn

Stundenhonorar im Vergaberechtsschutz: ab 75 EUR/Stunde

Lagebeurteilung

Wir prüfen die beanstandete Verfahrenslage sowie die verfügbaren Unterlagen, damit die weiteren Schritte klar erkennbar sind.

Vorbereitung des Antrags auf Vorab-Streitbeilegung

Wir unterstützen die fachliche Vorbereitung des Antrags auf Vorab-Streitbeilegung (előzetes vitarendezés, funktional vergleichbar der Rüge) und die geordnete Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.

Vorbereitung der Nachprüfungsunterlagen

Wir helfen bei der strukturierten Zusammenstellung der Beanstandungen, Sachverhaltsdarstellungen und Anlagen zur Vorbereitung der Einreichung.

Prüfung vor der Einreichung

Wir prüfen die fertigen Unterlagen in formeller und inhaltlicher Hinsicht, mit besonderem Augenmerk auf die zwingenden Bestandteile und Fristen.

Kostenlose fachliche Erstberatung

Wir helfen Ihnen, die Einzelheiten Ihres Falls zu überblicken, und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Ihnen im Nachprüfungsverfahren zur Verfügung stehen.

Beratung zu Vorab-Streitbeilegung und Nachprüfung

Woran scheitert ein Nachprüfungsantrag vor dem KDB?

Ein Nachprüfungsantrag durchläuft drei Filter, bevor der KDB ihn in der Sache prüft: die Pflichtbestandteile, die Ausschlussfrist und die Formfehler, die der KDB wiederholt beanstandet. Scheitert der Antrag an einem davon, unterbleibt die Sachprüfung. Gebühr sowie Kosten der rechtlichen Vertretung und der fachlichen Vorbereitung sind mit der Einreichung verloren. Vor der Einreichung lohnt es sich, alle drei Filter durchzugehen.

Bestandteil Gesetzliche Vorgabe Bewertungspraxis des KDB
Konkrete Rechtsverletzung und Rechtsvorschrift Genaue Beschreibung des Verstoßes und genaue Angabe der verletzten Vorschrift des Kbt. Eine bloße Umschreibung reicht nicht aus. Fehlt die Angabe der verletzten Vorschrift, ist dies ein eigenständiger Zurückweisungsgrund.
Unmittelbare Verletzung in eigenen Rechten Nachweis der Antragsbefugnis: Der Verstoß verletzt ein Recht oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers. Reale Chance auf den Zuschlag ohne den Verstoß. Mittelbare Betroffenheit führt zur Zurückweisung ohne Sachprüfung.
Bestimmter Sachantrag Welche Sachentscheidung der Antragsteller vom KDB begehrt (Feststellung, Aufhebung, einstweilige Maßnahme). Fehlt ein in der Sache entscheidungsfähiger Antrag oder ist er unbestimmt, ist dies ein eigenständiger Formfehler.
Antrag auf einstweilige Maßnahme Antrag auf Aussetzung des Verfahrens oder auf Einbeziehung des Antragstellers in das Verfahren (optional, wirtschaftlich oft entscheidend). Ab Einreichung des Antrags darf der Vertrag bis zur Sachentscheidung des KDB nicht geschlossen werden, es sei denn, der KDB gestattet dies auf Antrag des Auftraggebers (§ 131 Abs. 7 Kbt.).
Elektronische Einreichung und Vertretung Über das EKR, mit vorgeschriebener Vertretung durch einen Rechtsanwalt, einen Kammerjuristen oder einen staatlichen Vergabeberater (ÁKSZ), bis zum 31. Dezember 2026 auch durch einen verantwortlichen akkreditierten Vergabeberater (FAKSZ). Bei Einreichung auf Papier oder fehlender Vollmacht setzt der KDB eine fünftägige Frist zur Nachreichung. Wird sie versäumt, wird der Antrag zurückgewiesen.

§ 149 Kbt.

Kategorie Frist Fristauslösendes Ereignis
Allgemeine Regel 15 Tage Kenntnis der Rechtsverletzung
Anfechtung der verfahrensabschließenden Entscheidung 10 Tage, im Verfahren nach § 115 Kbt. 5 Tage Kenntnis der Rechtsverletzung
Anfechtung von Bekanntmachung oder Unterlagen Bis zum fünften Tag vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist, bei späterem Ablauf der 15- bzw. 10-Tages-Frist bis dahin Veröffentlichung der Bekanntmachung bzw. Bereitstellung der Unterlagen
Rechtswidrige De-facto-Vergabe 30 Tage, spätestens innerhalb eines Jahres Kenntniserlangung bzw. Vertragsschluss / Leistungsbeginn
Einleitung von Amts wegen 3 Jahre, bei De-facto-Vergabe 5 Jahre Eintritt des Verstoßes bzw. Vertragsschluss

§ 148 Kbt.

Zurückweisungsgrund Ursache Vorbeugung
Fristversäumnis Falsche Berechnung der subjektiven oder objektiven Frist oder nicht belegtes Datum der Kenntniserlangung. Kalendarische Rückrechnung ab dem Angebotsöffnungsprotokoll oder der EKR-Nachricht. Nachweis der Kenntniserlangung durch eine objektive Tatsache im Antrag.
Bloße Umschreibung der Rechtsvorschrift Allgemeine Beschreibung statt genauer Angabe der verletzten Kbt.-Vorschrift. Zu jedem Verstoß eine konkrete Kbt.-Vorschrift angeben.
Fehlende Antragsbefugnis Nur mittelbare Betroffenheit oder kein belegter Nachweis einer Chance auf den Zuschlag. Beleg der Verletzung in eigenen Rechten oder berechtigten Interessen und der realen Chance durch Unterlagen im Begründungsteil des Antrags.
Nicht gezahlte Verwaltungsgebühr Die Gebühr ist bis zur Einreichung nicht oder nicht vollständig überwiesen. Überweisungsbestätigung als Anlage zum Antrag. Überweisung am Tag vor der Einreichung veranlassen.
Mangelnde Vertretung Einreichung ohne die vorgeschriebene Vertretung (Vergabeberater, Kammerjurist oder Rechtsanwalt). Vollmacht beifügen. Auch eine natürliche Person kann in eigener Sache nicht ohne Vertreter handeln.
Fehlender Sachantrag Für den KDB ist nicht erkennbar, welche Sachentscheidung der Antragsteller begehrt. Konkrete Formulierung: Feststellung, Aufhebung, einstweilige Maßnahme oder ein anderer bestimmter Antrag.

Ist diese Leistung die richtige für meine Situation?

Für wen dieses Angebot geeignet ist

  • Öffentliche Auftraggeber, gegen die ein Nachprüfungsantrag beim KDB eingereicht wurde
  • Bieter und Unternehmen, die einen Nachprüfungsantrag vor dem KDB in Betracht ziehen
  • Unterlegene Bieter, die eine Angebotswertung anfechten
  • Öffentliche Auftraggeber, deren Entscheidung angefochten wurde
  • Beteiligte, die sich auf eine Vorab-Streitbeilegung vorbereiten

Für wen dieses Angebot nicht geeignet ist

  • Allgemeine Zivil- oder Wirtschaftsstreitigkeiten außerhalb des VergaberechtsHierfür ist ein auf Zivil- oder Wirtschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt zuständig
  • Gerichtliche Überprüfung einer KDB-Entscheidung (Kúria)Hierfür ist ein prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt erforderlich
  • Verfassungsbeschwerden vor dem ungarischen Verfassungsgericht
  • Arbeits- oder steuerrechtliche Auseinandersetzungen
  • Interessenten an EKR- oder VergabeschulungenHier empfiehlt sich ein Bildungsanbieter

Kompaktleitfaden zur Nachprüfung