Haben Sie eine Frage zum ungarischen Vergaberecht?
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István Zsolt Benkó
Leitender Vergaberechtsexperte
Vergaberechtsschutz und Streitbeilegung
Fachliche Vorbereitung von Anträgen auf Vorab-Streitbeilegung und von Nachprüfungsanträgen vor dem Vergabe-Nachprüfungsausschuss (KDB), bei knappen Fristen und strengen Formvorschriften.
Stundenhonorar im Vergaberechtsschutz: ab 75 EUR/Stunde
Wir prüfen die beanstandete Verfahrenslage sowie die verfügbaren Unterlagen, damit die weiteren Schritte klar erkennbar sind.
Wir unterstützen die fachliche Vorbereitung des Antrags auf Vorab-Streitbeilegung (előzetes vitarendezés, funktional vergleichbar der Rüge) und die geordnete Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
Wir helfen bei der strukturierten Zusammenstellung der Beanstandungen, Sachverhaltsdarstellungen und Anlagen zur Vorbereitung der Einreichung.
Wir prüfen die fertigen Unterlagen in formeller und inhaltlicher Hinsicht, mit besonderem Augenmerk auf die zwingenden Bestandteile und Fristen.
Wir helfen Ihnen, die Einzelheiten Ihres Falls zu überblicken, und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Ihnen im Nachprüfungsverfahren zur Verfügung stehen.
Ein Nachprüfungsantrag durchläuft drei Filter, bevor der KDB ihn in der Sache prüft: die Pflichtbestandteile, die Ausschlussfrist und die Formfehler, die der KDB wiederholt beanstandet. Scheitert der Antrag an einem davon, unterbleibt die Sachprüfung. Gebühr sowie Kosten der rechtlichen Vertretung und der fachlichen Vorbereitung sind mit der Einreichung verloren. Vor der Einreichung lohnt es sich, alle drei Filter durchzugehen.
| Bestandteil | Gesetzliche Vorgabe | Bewertungspraxis des KDB |
|---|---|---|
| Konkrete Rechtsverletzung und Rechtsvorschrift | Genaue Beschreibung des Verstoßes und genaue Angabe der verletzten Vorschrift des Kbt. | Eine bloße Umschreibung reicht nicht aus. Fehlt die Angabe der verletzten Vorschrift, ist dies ein eigenständiger Zurückweisungsgrund. |
| Unmittelbare Verletzung in eigenen Rechten | Nachweis der Antragsbefugnis: Der Verstoß verletzt ein Recht oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers. | Reale Chance auf den Zuschlag ohne den Verstoß. Mittelbare Betroffenheit führt zur Zurückweisung ohne Sachprüfung. |
| Bestimmter Sachantrag | Welche Sachentscheidung der Antragsteller vom KDB begehrt (Feststellung, Aufhebung, einstweilige Maßnahme). | Fehlt ein in der Sache entscheidungsfähiger Antrag oder ist er unbestimmt, ist dies ein eigenständiger Formfehler. |
| Antrag auf einstweilige Maßnahme | Antrag auf Aussetzung des Verfahrens oder auf Einbeziehung des Antragstellers in das Verfahren (optional, wirtschaftlich oft entscheidend). | Ab Einreichung des Antrags darf der Vertrag bis zur Sachentscheidung des KDB nicht geschlossen werden, es sei denn, der KDB gestattet dies auf Antrag des Auftraggebers (§ 131 Abs. 7 Kbt.). |
| Elektronische Einreichung und Vertretung | Über das EKR, mit vorgeschriebener Vertretung durch einen Rechtsanwalt, einen Kammerjuristen oder einen staatlichen Vergabeberater (ÁKSZ), bis zum 31. Dezember 2026 auch durch einen verantwortlichen akkreditierten Vergabeberater (FAKSZ). | Bei Einreichung auf Papier oder fehlender Vollmacht setzt der KDB eine fünftägige Frist zur Nachreichung. Wird sie versäumt, wird der Antrag zurückgewiesen. |
§ 149 Kbt.
| Kategorie | Frist | Fristauslösendes Ereignis |
|---|---|---|
| Allgemeine Regel | 15 Tage | Kenntnis der Rechtsverletzung |
| Anfechtung der verfahrensabschließenden Entscheidung | 10 Tage, im Verfahren nach § 115 Kbt. 5 Tage | Kenntnis der Rechtsverletzung |
| Anfechtung von Bekanntmachung oder Unterlagen | Bis zum fünften Tag vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist, bei späterem Ablauf der 15- bzw. 10-Tages-Frist bis dahin | Veröffentlichung der Bekanntmachung bzw. Bereitstellung der Unterlagen |
| Rechtswidrige De-facto-Vergabe | 30 Tage, spätestens innerhalb eines Jahres | Kenntniserlangung bzw. Vertragsschluss / Leistungsbeginn |
| Einleitung von Amts wegen | 3 Jahre, bei De-facto-Vergabe 5 Jahre | Eintritt des Verstoßes bzw. Vertragsschluss |
§ 148 Kbt.
| Zurückweisungsgrund | Ursache | Vorbeugung |
|---|---|---|
| Fristversäumnis | Falsche Berechnung der subjektiven oder objektiven Frist oder nicht belegtes Datum der Kenntniserlangung. | Kalendarische Rückrechnung ab dem Angebotsöffnungsprotokoll oder der EKR-Nachricht. Nachweis der Kenntniserlangung durch eine objektive Tatsache im Antrag. |
| Bloße Umschreibung der Rechtsvorschrift | Allgemeine Beschreibung statt genauer Angabe der verletzten Kbt.-Vorschrift. | Zu jedem Verstoß eine konkrete Kbt.-Vorschrift angeben. |
| Fehlende Antragsbefugnis | Nur mittelbare Betroffenheit oder kein belegter Nachweis einer Chance auf den Zuschlag. | Beleg der Verletzung in eigenen Rechten oder berechtigten Interessen und der realen Chance durch Unterlagen im Begründungsteil des Antrags. |
| Nicht gezahlte Verwaltungsgebühr | Die Gebühr ist bis zur Einreichung nicht oder nicht vollständig überwiesen. | Überweisungsbestätigung als Anlage zum Antrag. Überweisung am Tag vor der Einreichung veranlassen. |
| Mangelnde Vertretung | Einreichung ohne die vorgeschriebene Vertretung (Vergabeberater, Kammerjurist oder Rechtsanwalt). | Vollmacht beifügen. Auch eine natürliche Person kann in eigener Sache nicht ohne Vertreter handeln. |
| Fehlender Sachantrag | Für den KDB ist nicht erkennbar, welche Sachentscheidung der Antragsteller begehrt. | Konkrete Formulierung: Feststellung, Aufhebung, einstweilige Maßnahme oder ein anderer bestimmter Antrag. |
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István Zsolt Benkó
Leitender Vergaberechtsexperte
Ein Antrag auf Vorab-Streitbeilegung lohnt sich, wenn der Bieter oder der öffentliche Auftraggeber einen Rechtsverstoß oder ein Verfahrensproblem feststellt, das sich noch vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens klären lässt. Das kann etwa eine widersprüchliche Dokumentation oder ein formeller Mangel sein, der sich durch geordnete Abstimmung beheben lässt.
Ja. Vor dem Vergabe-Nachprüfungsausschuss (KDB) besteht nach § 145 Abs. 7 Kbt. Vertretungszwang. Vertreten können ein Rechtsanwalt, ein Kammerjurist (kamarai jogtanácsos) oder ein staatlicher Vergabeberater (ÁKSZ), bis zum 31. Dezember 2026 nach § 197/E Abs. 2a Kbt. auch ein verantwortlicher akkreditierter Vergabeberater (FAKSZ). Die Wahl hängt oft von der Art des Verstoßes ab: In verfahrens- und formrechtlichen Fragen ist die Vertretung durch einen Vergabeberater am wirksamsten, in komplexen Beweis- oder Auslegungsfragen die durch einen Rechtsanwalt. Fehlt die Vollmacht, setzt der KDB zunächst eine fünftägige Frist zur Nachreichung.
Die wichtigsten Kostenpositionen eines Nachprüfungsverfahrens sind die Verwaltungsgebühr des KDB, das Honorar für die rechtliche Vertretung und die Kosten der fachlichen Vorbereitung. Die Verwaltungsgebühr legt das Kbt. selbst fest (§ 150 Abs. 4 bis 6 Kbt.). Sie beträgt 0,5 % des geschätzten Auftragswerts, mindestens 300.000 HUF, oberhalb des EU-Schwellenwerts höchstens 17,5 Millionen HUF und darunter höchstens 5 Millionen HUF, mit einem Multiplikator, der von der Zahl der Antragspunkte abhängt. Richtet sich der Antrag gegen die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen, beträgt die Gebühr 50 % davon, mindestens jedoch 300.000 HUF.
Zu den Kosten eines Nachprüfungsverfahrens zählen die Verfahrensgebühr, gegebenenfalls das Honorar für die rechtliche Vertretung sowie die Kosten der fachlichen Vorbereitung. Ihre Höhe kann je nach Komplexität und Umfang des Falls erheblich variieren.
Die Gebühr ist nach dem geschätzten Auftragswert gestaffelt. Die geltende Gebührenordnung ist in der Anlage der Ministerialverordnung Nr. 45/2024 (XII. 31.) IM des ungarischen Justizministeriums festgelegt. Richtet sich der Antrag gegen die verfahrenseinleitende Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen, beträgt die Gebühr 50 % des Regelsatzes, mindestens jedoch 300.000 HUF. Wird der Antrag nach einer erfolglosen Vorab-Streitbeilegung gestellt, ermäßigt sich die Gebühr um weitere 20 %.
Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags setzt das Vergabeverfahren als solches nicht aus. Der Vergabe-Nachprüfungsausschuss (KDB) kann jedoch von Amts wegen oder auf Antrag als einstweilige Maßnahme ein Verbot des Vertragsschlusses anordnen oder das Verfahren aussetzen, in der Regel bis zur Sachentscheidung. Der KDB ist eine erstinstanzlich entscheidende Verwaltungseinheit der ungarischen Vergabebehörde und zuständig für die Beurteilung von Verhaltensweisen, die gegen das ungarische Vergabegesetz (Kbt.) und seine Durchführungsverordnungen verstoßen.
Die 15-tägige subjektive Frist beginnt am Tag der Kenntniserlangung des Rechtsverstoßes. Dieser Zeitpunkt ist im Antrag durch objektive Tatsachen zu belegen. Als Nachweis kommen etwa das Datum des Angebotsöffnungsprotokolls, das Datum der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers oder der Sendezeitpunkt einer EKR-Nachricht in Betracht. Bleibt der Zeitpunkt der Kenntniserlangung unklar, geht die Beweislast zulasten des Antragstellers, und in der Praxis des KDB ist dies ein wiederkehrender Grund für die Zurückweisung.
Während der Betriebsruhe des KDB laufen die Fristen weiter, der Vergabe-Nachprüfungsausschuss (KDB) führt in dieser Zeit jedoch keine Sachbearbeitung durch. Das legt die jährliche Bekanntmachung der ungarischen Vergabebehörde fest. Reichen Sie den vollständigen Antrag bis zum letzten Arbeitstag vor der Betriebsruhe ein. Da es sich um Ausschlussfristen handelt, kann ein Fristversäumnis nicht durch einen gesonderten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (igazolási kérelem) geheilt werden.