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Vergabeleitfaden Ungarn

Ablauf des Vergabeverfahrens in Ungarn

Das ungarische Vergabeverfahren in sieben Phasen von der Planung bis zum Abschluss: die Aufgaben von Auftraggeber und Bieter im direkten Überblick.

Die Phasen des ungarischen Vergabeverfahrens

Wir führen Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren: jede Phase zeigt die Aufgaben von öffentlichem Auftraggeber und Bieter im direkten Vergleich.

Auf Basis der am 1. September 2026 geltenden ungarischen Rechtsvorschriften.

Welche Rolle haben Sie?
01

Planung und Vorbereitung

Das Vergabeverfahren ist noch nicht eingeleitet. Jetzt wird der geschätzte Auftragswert bestimmt und festgelegt, ob ein nationales oder ein EU-weites Verfahren gilt. Auch Vergabeplan und interne Vergaberichtlinie müssen jetzt in Ordnung sein.

Als Auftraggeber

Festlegung der Rahmenbedingungen

  • Bedarfsermittlung und geschätzter Auftragswert
  • Schwellenwertprüfung: nationales oder EU-weites Verfahren
  • Wahl der Verfahrensart
  • Interne Vergaberichtlinie und jährlicher Vergabeplan

Wichtig

Für klassische ungarische Auftraggeber gilt 2026: Liefer- und Dienstleistungen ab 20 Mio. HUF, Bauleistungen ab 60 Mio. HUF sind vergabepflichtig.

Der geschätzte Wert versteht sich netto (ohne Mehrwertsteuer) und schließt Optionsrechte vollständig ein.

Häufiger Fehler: Gleichartige Beschaffungen für denselben Zweck werden nicht zusammengerechnet (unzulässige Aufteilung).

Schwellenwerte prüfen

Als Bieter

Ausschreibungsbeobachtung und Vorbereitung

  • Registrierung im EKR, dem elektronischen Vergabesystem Ungarns
  • Ausschreibungsmonitoring nach CPV-Codes
  • Selbstprüfung auf Ausschlussgründe

Wichtig

Zur Angebotsabgabe können nur im EKR registrierte Unternehmen aufgefordert werden. Die Registrierung ist für Bieter kostenlos.

Unternehmen unter zwingenden Ausschlussgründen dürfen auch nicht als Subunternehmer oder eignungsverleihendes Unternehmen auftreten.

Kostenloser erster Bericht
02

Bekanntmachung und Einleitung

Der Auftraggeber erstellt die Auftragsbekanntmachung und die Vergabeunterlagen und leitet das Verfahren im EKR ein. Die Angebotsfrist beginnt zu laufen.

Als Auftraggeber

Festlegung der Vergabebedingungen

  • Bekanntmachung und Vergabeunterlagen
  • Eignungs- und Wertungskriterien
  • Einsetzung der Bewertungskommission
  • Verfahrensstart im EKR

Wichtig

Die EKR-Nutzungsgebühr beträgt 40.000 HUF + MwSt. und muss vor Absendung der Bekanntmachung gutgeschrieben sein.

Häufiger Fehler: Bei Bauaufträgen wird der niedrigste Preis als alleiniges Wertungskriterium gewählt.

Honorare für die Verfahrensabwicklung

Als Bieter

Eignungsprüfung und Bietentscheidung

  • Prüfung von Bekanntmachung und Vergabeunterlagen
  • Prüfung von Eignungskriterien und Ausschlussgründen
  • Entscheidung über die Beteiligung

Wichtig

Referenzen gelten im Regelfall für die letzten 3 Jahre, bei Bauleistungen für 5 Jahre rückwirkend.

Im nationalen Verfahren gelten weniger zwingende Ausschlussgründe. Maßgeblich ist die Bekanntmachung.

Eignungs-Selbstprüfung
03

Bieterfragen und Angebotsabgabe

Bieter stellen Fragen, der Auftraggeber erteilt zusätzliche Auskünfte. Das Angebot muss vor Fristablauf vollständig im EKR eingegangen sein.

Mindestens 10 bis 30 Tage

Als Auftraggeber

Fristgerechte Beantwortung von Bieterfragen

  • Erteilung zusätzlicher Auskünfte
  • Anpassung der Vergabeunterlagen bei Bedarf
  • Fristverlängerung, soweit vorgeschrieben

Wichtig

Antwortfrist: im EU-Verfahren spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, im nationalen Verfahren innerhalb angemessener Frist.

Häufiger Fehler: Rechtzeitig erbetene Auskünfte verspäten sich, die Angebotsfrist wird jedoch nicht verlängert.

Als Bieter

Erstellung eines formgültigen Angebots

  • Rechtzeitige Einreichung von Bieterfragen
  • Zusammenstellung von Angebot und Erklärungen
  • Formelle und inhaltliche Endkontrolle
  • Fristgerechte Einreichung im EKR

Wichtig

Im EU-Verfahren müssen Fragen, die später als 4 Tage vor der Beantwortungsfrist eingehen, nicht mehr beantwortet werden.

Das EKR nimmt nach Ablauf der Frist keine Angebote mehr an. Die elektronische Öffnung beginnt 60 Minuten später.

Häufiger Fehler: Die Erklärung fehlt, dass keine Subunternehmer unter Ausschlussgründen eingesetzt werden.

Angebotserstellung ab 475 EUR
04

Öffnung und Wertung

Das EKR öffnet die Angebote, die Bewertungskommission prüft Eignung und Gültigkeit. Behebbare Mängel können über Nachforderungen korrigiert werden.

Als Auftraggeber

Prüfung und Wertung der Angebote

  • Prüfung von Eignung und Angebotsgültigkeit
  • Nachforderung, Aufklärung und Preisbegründung
  • Punktebewertung und Beschlussvorschlag

Wichtig

Nachforderungen müssen allen Bietern unter gleichen Bedingungen gewährt werden, die Frist bestimmt der Auftraggeber.

Häufiger Fehler: Die verfügbare Finanzierung wird vor der Öffnung nicht im EKR hinterlegt, sodass eine fehlende Finanzierungsdeckung nicht nachweisbar ist.

Als Bieter

Nachforderung und Schutz des Angebots

  • Fristgerechte Nachreichung fehlender Unterlagen
  • Vorlage von Nachweisen bei Bestbieter-Aufforderung
  • Begründung des Angebotspreises auf Nachfrage

Wichtig

Für jeden Mangel gibt es nur eine Chance. Werden fehlende Unterlagen verspätet nachgereicht, wird das ursprüngliche Angebot gewertet.

Bei Nachforderungen dürfen sich weder der Gesamtpreis noch gewertete Teilsätze verändern.

Nachforderung und Preisprüfung
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Vergabeentscheidung und Ergebnis

Der Auftraggeber entscheidet und übermittelt allen Bietern die schriftliche Zusammenfassung. Mit dieser Mitteilung beginnt die Stillhaltefrist.

10 Tage Stillhaltefrist

Als Auftraggeber

Entscheidungsfindung und Bekanntgabe

  • Fassen des abschließenden Beschlusses
  • Zusammenfassung im EKR versenden und publizieren
  • Beantwortung von Anträgen auf Vorab-Streitbeilegung

Wichtig

Die Bieter müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Entscheidung über das Ergebnis informiert werden.

Tritt der Erstplatzierte zurück, darf der Vertrag nur mit dem in der Zusammenfassung benannten Zweitplatzierten geschlossen werden.

Stillhaltefrist berechnen

Als Bieter

Ergebnisprüfung und Punktevergabe

  • Prüfung der Zusammenfassung und Punktbewertung
  • Entscheidung über eine Vorab-Streitbeilegung

Wichtig

Akteneinsicht kann innerhalb von 5 Tagen ab Absendung der schriftlichen Zusammenfassung verlangt werden.

Häufiger Fehler: Bieter zögern und versäumen die 3-Arbeitstage-Frist für die Vorab-Streitbeilegung.

06

Vertragsschluss und Durchführung

Nach Ablauf der Stillhaltefrist schließen die Parteien den Vertrag und die Leistungserbringung beginnt. Beides muss im EKR dokumentiert werden.

Als Auftraggeber

Vertragsschluss und Leistungsüberwachung

  • Vertragsschluss mit dem Bestbieter
  • Veröffentlichung des Vertrags im EKR
  • Erfassung der Leistungserbringung im EKR

Wichtig

Die Daten der Leistungserfüllung müssen innerhalb von 30 Tagen im EKR eingetragen werden.

Über Vertragsänderungen ist im Regelfall innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Bekanntmachung zu veröffentlichen.

Häufiger Fehler: Werden gewertete Zusagen nicht erfüllt, werden Ansprüche wegen Vertragsverletzung nicht geltend gemacht.

Als Bieter

Erfüllung zu den angebotenen Bedingungen

  • Vertragsschluss gemäß Angebotskonditionen
  • Rechtzeitige Vorabanmeldung von Subunternehmern
  • Vertragstreue Ausführung der Verpflichtungen

Wichtig

Als Gewinner verlängert sich Ihre Bindefrist um 30 Tage ab der Zusammenfassung, bei Bauleistungen um 60 Tage.

Begleitung bei der Vertragsabwicklung
07

Abschluss und Dokumentation

Das Verfahren schließt mit den Bekanntmachungen und der Aufbewahrung der Akten ab. Für den Bieter wird die erbrachte Leistung zur Referenz.

Als Auftraggeber

Formeller Abschluss des Verfahrens

  • Absendung der Vergabebekanntmachung zur Veröffentlichung
  • Ordnungsgemäße Archivierung der Vergabeakte

Wichtig

Die Vergabebekanntmachung muss innerhalb von 20 Tagen nach Vertragsschluss zur Veröffentlichung abgesendet werden.

Die Verfahrensakten müssen ab der Vergabebekanntmachung mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Häufiger Fehler: Bei einem erfolglosen Verfahren unterbleibt die Vergabebekanntmachung, obwohl sie auch dort zwingend vorgeschrieben ist.

Als Bieter

Referenz für künftige Vergabeverfahren

  • Anforderung der Referenzbescheinigung beim Auftraggeber
  • Monitoring künftiger Ausschreibungen

Wichtig

Eine gemeldete schwere Vertragsverletzung kann für 3 Jahre als fakultativer Ausschlussgrund geltend gemacht werden.

In welcher Phase können wir Sie unterstützen?

Wir begleiten öffentliche Auftraggeber und Bieter durch das gesamte Verfahren oder bei einzelnen Teilaufgaben. Unsere Honorare veröffentlichen wir transparent im Voraus.

  1. Für Auftraggeber: von der Planung bis zum Abschluss

    Vorbereitung und Leitung des Verfahrens bis zum Vertragsschluss: interne Vergaberichtlinie und Vergabeplan, Bekanntmachung und Eignungskriterien, EKR-Abwicklung, Nachforderungen und Zusammenfassung. Verfahrensabwicklung für Auftraggeber →

  2. Für Bieter: vom Angebot bis zum Vertragsschluss

    Ausarbeitung formgültiger Angebote, Vorabkontrolle vor Einreichung, Betreuung bei Nachforderungen und Preisbegründungen sowie Prüfung von Ausschlussgründen. Angebotserstellung für Bieter →

  3. Wöchentliches Monitoring neuer Ausschreibungen

    Wir sichten wöchentlich die im EKR veröffentlichten Bekanntmachungen und teilen Ihnen in einem schriftlichen Bericht mit, bei welchen Ausschreibungen Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt oder was es dafür noch beschaffen muss. Ausschreibungsmonitoring →

  4. Bei Beanstandung von Bekanntmachung oder Vergabeentscheidung

    Ausarbeitung von Anträgen auf Vorab-Streitbeilegung und von Nachprüfungsanträgen sowie Vertretung vor dem KDB. Vergaberechtsschutz und Vorab-Streitbeilegung →

Preise

Was kostet unsere Unterstützung?

Wir legen unsere Honorare vorab offen, damit Sie vor Auftragserteilung genau wissen, womit Sie rechnen können.

  1. Erstberatung und Bedarfsanalyse

    Kostenlos

  2. Vollständige Verfahrensabwicklung für Auftraggeber

    0,3 bis 1,5 % des AuftragswertsMindestens 1.500 bis 3.500 EUR

  3. Angebotserstellung für Bieter

    Ab 475 EUR

  4. Einzelfallberatung

    50 EUR/Stunde

Ein verbindliches Festpreisangebot erstellen wir auf konkrete Anfrage. Auch einzelne Teilaufgaben übernehmen wir zu reduzierten Sätzen. Die angegebenen Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

101 Mandanten seit 1996

Wir haben an Vergabeverfahren für Kommunen, staatliche Institutionen und private Unternehmen sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Bieterseite mitgewirkt.

Häufig gestellte Fragen zum Ablauf von Vergabeverfahren

Kostenlose Erstberatung anfragen

Beschreiben Sie kurz, bei welchem Vergabeverfahren oder Angebot wir Sie unterstützen können.

István Zsolt Benkó

István Zsolt Benkó

Leitender Vergaberechtsexperte

Er leitet unser Beratungsunternehmen seit 1996 mit über 30 Jahren Praxiserfahrung im ungarischen Vergaberecht und Projektmanagement.

Über 30 Jahre Erfahrung Vergaberechtsexperte Unabhängiger Berater