Zentrale EKR-Vergaberegister Ungarns
Ausschlussprüfung Ungarn: Steht das Unternehmen in den zentralen EKR-Registern?
Durchsuchen Sie die sechs zentralen Vergaberegister im EKR, dem elektronischen Vergabesystem Ungarns, nach Firmenname oder Steuernummer. Wir zeigen die Rechtsgrundlage jedes Eintrags und ob er noch gültig ist.
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Registerprüfung im ungarischen EKR
Geben Sie den Namen oder die Steuernummer des Bieters ein. Die Suche nach der Steuernummer liefert genauere Treffer, weil sich Firmennamen wiederholen und die Register denselben Wirtschaftsteilnehmer in unterschiedlicher Schreibweise erfassen.
Was diese Prüfung nicht abdeckt
Diese Abfrage ersetzt nicht die vollständige Prüfung der Ausschlussgründe und sagt nicht aus, ob ein Unternehmen von der Vergabe ausgeschlossen ist. § 62 des ungarischen Vergabegesetzes (Kbt.) nennt rund zwanzig zwingende Ausschlussgründe, von denen die zentralen Register drei betreffen. Das Register schwerer Vertragsverletzungen bezieht sich auf den fakultativen Ausschlussgrund nach § 63 Abs. 1 lit. c Kbt., der nur zu prüfen ist, wenn der Auftraggeber ihn in der Bekanntmachung vorgeschrieben hat.
In keinem Register erfasst und deshalb auch hier nicht angezeigt sind:
- Rückstände bei Steuern, Zöllen und Sozialversicherungsbeiträgen und sonstige Schulden gegenüber dem Staat (NAV)
- Sanierungsverfahren (csődeljárás), Insolvenzliquidation (felszámolás), freiwillige Liquidation (végelszámolás) und Zwangslöschung (kényszertörlés)
- rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen, solange das Register der Integritätsbehörde leer ist
- berufliche oder standesrechtliche Verfehlungen
- Interessenkonflikte und fehlende Transparenz der wirtschaftlichen Eigentümer
Diese Sachverhalte sind in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) zu erklären und durch Urkunden nachzuweisen.
Die sechs zentralen Register
Vier Register enthalten Einträge, die einen Ausschlussgrund betreffen, zwei nicht. Dieser Unterschied ist wesentlich: Ein Selbstreinigungsbeschluss ist das Gegenteil eines Ausschlusses, und das Verzeichnis qualifizierter Bieter ist eine Positivliste.
| Register | Betrifft Ausschlussgrund | Geltungsdauer |
|---|---|---|
| Ausgeschlossene Wirtschaftsteilnehmer | Ja | Im jeweiligen Eintrag erfasst |
| Schwere Vertragsverletzungen | Ja, sofern in der Bekanntmachung vorgeschrieben | Drei Jahre ab der Pflichtverletzung |
| Verfahren der Wettbewerbsbehörde | Ja | Im jeweiligen Eintrag erfasst |
| Register der Integritätsbehörde | Ja | Derzeit ohne Eintragungen |
| Selbstreinigungsbeschlüsse | Nein, Gegenteil eines Ausschlusses | Kein Ablaufdatum erfasst |
| Verzeichnis qualifizierter Bieter | Nein, Positivliste | Im jeweiligen Eintrag erfasst |
Ein Registertreffer ist noch keine Entscheidung
Die Bewertung eines Eintrags, die Berücksichtigung einer Selbstreinigung und die vollständige Prüfung anhand der EEE liegen in der Verfahrensverantwortung des Auftraggebers. In dieser Phase unterstützen wir Sie, damit die Prüfung der Angebote dokumentiert ist und auch in einem Nachprüfungsverfahren vertretbar bleibt.
Häufige Fragen zur Registerprüfung
Nein, und das kann kein öffentliches Register leisten. Das Tool zeigt, ob ein Wirtschaftsteilnehmer in den sechs zentralen EKR-Registern geführt wird. Es handelt sich um deklaratorische Register nach § 187 Abs. 2 Kbt.: Die Eintragung begründet für sich genommen keinen Ausschlussgrund, sondern die Pflicht des Auftraggebers, diesen Grund bei der Prüfung der Angebote zu untersuchen.
Von den rund zwanzig zwingenden Ausschlussgründen nach § 62 Kbt. betreffen diese Register drei, das vierte Register bezieht sich auf den fakultativen Ausschlussgrund der Vertragsverletzung nach § 63 Abs. 1 lit. c Kbt. Rückstände bei Steuern, Zöllen und Sozialversicherungsbeiträgen, Sanierungs- und Liquidationsverfahren, strafrechtliche Verurteilungen und berufliche Verfehlungen sind in keinem per Schnittstelle zugänglichen Register erfasst. Sie sind in der EEE zu erklären und durch Nachweise zu belegen.
Ausschlussgründe sind zeitlich befristet. Ein Ausschluss wegen falscher Angaben oder unzulässiger Beeinflussung des Entscheidungsprozesses gilt nach den Registerdaten in der Regel drei Jahre. Angaben zu Vertragsverletzungen sind drei Jahre ab der Vertragsverletzung abrufbar, und ein Eintrag der Wettbewerbsbehörde hat ein eigenes Anfangs- und Enddatum. Ist ein Eintrag abgelaufen, begründet dieser Grund danach keinen Ausschluss mehr.
Die Portale der ungarischen Vergabebehörde zeigen nicht an, ob ein Eintrag gültig oder abgelaufen ist. Das Tool berechnet dies aus den Daten des Eintrags im Verhältnis zum Tag des Seitenaufrufs.
Weil beide in entgegengesetzte Richtungen weisen. Die Selbstreinigung nach § 64 Kbt. ist ein Verfahren, in dem die ungarische Vergabebehörde feststellt, dass das Unternehmen trotz Vorliegens eines Ausschlussgrundes wieder als zuverlässig anzusehen ist. Ein Selbstreinigungsbeschluss ist folglich kein Ausschluss, sondern die Befreiung davon.
Liegen bei einem Unternehmen beide Einträge vor, entscheiden Reihenfolge und Daten, was sie zusammen bedeuten. Deshalb kennzeichnet das Tool gesondert, ob ein Treffer aus einem Register stammt, das einen Ausschlussgrund betrifft, oder nicht.
Nach Steuernummer, sofern diese bekannt ist. Firmennamen wiederholen sich, und die Register erfassen denselben Wirtschaftsteilnehmer mit abweichender Schreibweise und abweichender Rechtsformangabe, sodass ein Namenstreffer niemanden eindeutig identifiziert. Das Tool gleicht die ersten acht Ziffern der ungarischen Steuernummer (Stammnummer) ab, da Endziffern für Mehrwertsteuer und Komitat im Unternehmensverlauf wechseln können.
Einzige Ausnahme: Das Verzeichnis qualifizierter Bieter enthält keine Steuernummer und lässt sich nur über den Firmennamen abfragen. Gleichen Sie bei jedem Treffer Name, Sitz und Steuernummer mit den tatsächlichen Bieterangaben ab.
Das Datum des Registerstands steht unter dem Suchfeld. Die Daten stammen aus dem öffentlichen EKR-Portal, und die Zahl der Einträge ändert sich wöchentlich. Deshalb berechnet die Seite die Zahlen immer aus den geladenen Daten und nicht aus Zahlen im Text. Die Gültigkeit eines Eintrags wird tagesaktuell anhand der Datumsangaben geprüft, sodass abgelaufene Fristen am Stichtag automatisch den Status wechseln.