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Zentrale EKR-Vergaberegister Ungarns

Ausschlussprüfung Ungarn: Steht das Unternehmen in den zentralen EKR-Registern?

Durchsuchen Sie die sechs zentralen Vergaberegister im EKR, dem elektronischen Vergabesystem Ungarns, nach Firmenname oder Steuernummer. Wir zeigen die Rechtsgrundlage jedes Eintrags und ob er noch gültig ist.

Registerprüfung im ungarischen EKR

Geben Sie den Namen oder die Steuernummer des Bieters ein. Die Suche nach der Steuernummer liefert genauere Treffer, weil sich Firmennamen wiederholen und die Register denselben Wirtschaftsteilnehmer in unterschiedlicher Schreibweise erfassen.

    Was diese Prüfung nicht abdeckt

    Diese Abfrage ersetzt nicht die vollständige Prüfung der Ausschlussgründe und sagt nicht aus, ob ein Unternehmen von der Vergabe ausgeschlossen ist. § 62 des ungarischen Vergabegesetzes (Kbt.) nennt rund zwanzig zwingende Ausschlussgründe, von denen die zentralen Register drei betreffen. Das Register schwerer Vertragsverletzungen bezieht sich auf den fakultativen Ausschlussgrund nach § 63 Abs. 1 lit. c Kbt., der nur zu prüfen ist, wenn der Auftraggeber ihn in der Bekanntmachung vorgeschrieben hat.

    In keinem Register erfasst und deshalb auch hier nicht angezeigt sind:

    • Rückstände bei Steuern, Zöllen und Sozialversicherungsbeiträgen und sonstige Schulden gegenüber dem Staat (NAV)
    • Sanierungsverfahren (csődeljárás), Insolvenzliquidation (felszámolás), freiwillige Liquidation (végelszámolás) und Zwangslöschung (kényszertörlés)
    • rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen, solange das Register der Integritätsbehörde leer ist
    • berufliche oder standesrechtliche Verfehlungen
    • Interessenkonflikte und fehlende Transparenz der wirtschaftlichen Eigentümer

    Diese Sachverhalte sind in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) zu erklären und durch Urkunden nachzuweisen.

    Die sechs zentralen Register

    Vier Register enthalten Einträge, die einen Ausschlussgrund betreffen, zwei nicht. Dieser Unterschied ist wesentlich: Ein Selbstreinigungsbeschluss ist das Gegenteil eines Ausschlusses, und das Verzeichnis qualifizierter Bieter ist eine Positivliste.

    Die zentralen Register im ungarischen EKR
    Register Betrifft Ausschlussgrund Geltungsdauer
    Ausgeschlossene Wirtschaftsteilnehmer Ja Im jeweiligen Eintrag erfasst
    Schwere Vertragsverletzungen Ja, sofern in der Bekanntmachung vorgeschrieben Drei Jahre ab der Pflichtverletzung
    Verfahren der Wettbewerbsbehörde Ja Im jeweiligen Eintrag erfasst
    Register der Integritätsbehörde Ja Derzeit ohne Eintragungen
    Selbstreinigungsbeschlüsse Nein, Gegenteil eines Ausschlusses Kein Ablaufdatum erfasst
    Verzeichnis qualifizierter Bieter Nein, Positivliste Im jeweiligen Eintrag erfasst

    Ein Registertreffer ist noch keine Entscheidung

    Die Bewertung eines Eintrags, die Berücksichtigung einer Selbstreinigung und die vollständige Prüfung anhand der EEE liegen in der Verfahrensverantwortung des Auftraggebers. In dieser Phase unterstützen wir Sie, damit die Prüfung der Angebote dokumentiert ist und auch in einem Nachprüfungsverfahren vertretbar bleibt.

    Häufige Fragen zur Registerprüfung