Leitfaden für öffentliche Auftraggeber
Interne Vergaberichtlinie und jährlicher Vergabeplan in Ungarn
Wer in Ungarn als öffentlicher Auftraggeber gilt, was die interne Vergaberichtlinie regeln muss und was bis zum 31. März mit dem Vergabeplan zu tun ist. Für Verwaltungsleitungen, Finanzverantwortliche und Vergabebeauftragte.
Wer gilt in Ungarn als öffentlicher Auftraggeber?
Ob eine Organisation öffentlicher Auftraggeber ist, ergibt sich aus ihrem rechtlichen Status, der Finanzierung der Beschaffung oder ihrer Tätigkeit, nicht aus ihrer eigenen Wahl. Ist sie es, gilt das ungarische Vergabegesetz für jede Beschaffung, die den Schwellenwert erreicht.
Drei Grundfälle:
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Klassische öffentliche Auftraggeber
Ministerien, Haushaltsorgane, Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, öffentliche Stiftungen sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts, etwa überwiegend öffentlich finanzierte Einrichtungen mit Aufgaben im Allgemeininteresse. Für jede Beschaffung ab dem Schwellenwert müssen sie ein Vergabeverfahren durchführen, ausgenommen die gesetzlich geregelten Ausnahmen.
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Geförderte Unternehmen und Vereine
Sie werden nur für die konkrete, geförderte Beschaffung zum öffentlichen Auftraggeber, und nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Förderung: Ein klassischer Auftraggeber bezuschusst die Beschaffung direkt, oberhalb der EU-Schwellenwerte zu mehr als 50 Prozent, oberhalb der nationalen Schwellenwerte zu mehr als 75 Prozent.
Der Gegenstand: Tiefbauarbeiten, der Bau von Krankenhäusern, Sport- und Freizeitanlagen, Schulen, Hochschul- oder Verwaltungsgebäuden oder damit verbundene Dienstleistungen.
Eine Sonderregel gilt für EU-Mittel: Ein Dienstleistungsauftrag ab dem nationalen Schwellenwert ist bei jeder Förderquote vergabepflichtig, wenn er unmittelbar aus EU-Mitteln finanziert wird. Ausgenommen ist die Aufbau- und Resilienzfazilität.
Fristgebundene Vergaben in geförderten Projekten behandeln wir auf einer eigenen Seite.
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Sektorenauftraggeber
Organisationen, die Netze für Trinkwasser, Gas, Wärme oder Strom, Verkehrsnetze (Eisenbahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus, Bus), Flughäfen oder Häfen betreiben, Erdöl, Erdgas oder Kohle fördern oder Postdienste erbringen, soweit sie für diese Tätigkeiten beschaffen. Dazu gehören auch staatlich oder kommunal beherrschte Unternehmen und Inhaber besonderer oder ausschließlicher Rechte.
Abwasserbeseitigung und -behandlung fallen nur im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung darunter.
Schwellenwerte und Zusammenrechnung
Die aktuellen nationalen und EU-Schwellenwerte finden Sie auf unserer Seite zu den Schwellenwerten im ungarischen Vergaberecht. In den geschätzten Auftragswert sind alle Teile eines Bauvorhabens, alle Dienstleistungen mit demselben unmittelbaren Zweck und alle Waren für denselben oder einen ähnlichen Verwendungszweck einzurechnen. Eine Aufteilung, die zur Umgehung des Gesetzes oder der Vorschriften oberhalb der EU-Schwellenwerte führt, ist verboten.
Registrierung binnen 30 Tagen
Wer unter das Gesetz fällt, muss dies der ungarischen Vergabebehörde innerhalb von 30 Tagen melden, durch Registrierung als Auftraggeber im EKR, dem elektronischen Vergabesystem Ungarns. Änderungen der Stammdaten sind ebenfalls binnen 30 Tagen nachzutragen. Ausgenommen sind nur Organisationen, die nach Fall 2 wegen einer Förderung Auftraggeber werden, sowie freiwillig unterworfene Organisationen. Bei unmittelbar aus EU-Mitteln finanzierten Dienstleistungen (Sonderregel) ist die Registrierung dagegen Pflicht. Die Schritte beschreibt unser EKR-Leitfaden.
Häufiges Missverständnis
Vergaberichtlinie oder Beschaffungsordnung: worin liegt der Unterschied?
Eine interne Beschaffungsordnung ersetzt keine Vergaberichtlinie. Beide beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, gelten für unterschiedliche Beschaffungen und sehen unterschiedliche Verfahren vor.
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Pflicht
Zwei getrennte Pflichten
Jeder öffentliche Auftraggeber muss die Zuständigkeiten für seine Vergabeverfahren festlegen (ohne allgemeine Richtlinie für jedes Verfahren einzeln). Haushaltsorgane brauchen nach der Ávr. zusätzlich eine interne Beschaffungsordnung. Andere Organisationen entscheiden darüber selbst oder über ihren Träger.
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Schwellenwert
Oberhalb der Schwelle die Vergaberichtlinie, darunter die Beschaffungsordnung
Die Vergaberichtlinie gilt für Beschaffungen ab dem nationalen Schwellenwert, einschließlich des EU-Oberschwellenbereichs. Die Beschaffungsordnung regelt alles darunter. Schreibt sie keine Zusammenrechnung vor, können getrennt bestellte, zusammengehörige Leistungen gemeinsam den Schwellenwert überschreiten.
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Verfahren
Bewertungskommission und EKR oder Vergleichsangebote
Im Vergabeverfahren prüft eine mindestens dreiköpfige Bewertungskommission die Angebote, und das Verfahren läuft im EKR. Unterhalb der Schwellenwerte legt die Organisation ihre Kontrollen selbst fest, etwa drei Vergleichsangebote.
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Rechtsfolgen
Nachprüfung oder interne Konsequenzen
Fehlen geregelte Zuständigkeiten, kann der Vergabe-Nachprüfungsausschuss (KDB) dies im Nachprüfungsverfahren als Rechtsverletzung feststellen. Das allein macht einen geschlossenen Vertrag nicht nichtig. Ein Verstoß gegen die Beschaffungsordnung hat in der Regel interne arbeits- oder disziplinarrechtliche Folgen.
Pflichtinhalte
Was muss die interne Vergaberichtlinie enthalten?
Die Richtlinie muss festlegen, wer Verfahren vorbereitet, durchführt und intern kontrolliert, wer entscheidet, wer für den Auftraggeber handelt, wie dokumentiert wird und wer im EKR welche Rechte hat. In der Praxis bewährt sich eine Gliederung in sechs Kapitel.
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01
Vorbereitung und Zuständigkeiten
Wer den Beschaffungsbedarf meldet, wer die Leistungsbeschreibung erstellt, wer den Auftragswert schätzt und wie die Finanzierung im Einklang mit den Haushaltsvorschriften gesichert wird.
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02
Wer worüber entscheidet
Nach Funktion oder Gremium: wer das Verfahren einleitet, wer Bekanntmachung und Vergabeunterlagen billigt, wer die abschließende Entscheidung trifft und wer den Vertrag unterzeichnet.
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03
Bewertungskommission und Fachkunde
Wie die Bewertungskommission gebildet wird, sodass die Beteiligten gemeinsam fachliche, vergaberechtliche, juristische und finanzielle Fachkunde abdecken. Legen Sie auch fest, wer die Bieter überprüft. Dabei hilft unsere Ausschlussprüfung.
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04
Interessenkonflikte
Verpflichtende schriftliche Erklärungen aller an Vorbereitung und Durchführung Beteiligten, Prüfung möglicher Interessenkonflikte und sofortiger Ausschluss der betroffenen Person von der Entscheidung.
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05
EKR-Berechtigungen und Aktenführung
Wer für den Auftraggeber handelt, welche Rechte jeder Nutzer im EKR hat, wer Bekanntmachungen vor der Übermittlung freigibt und wie elektronische Akten geführt werden.
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06
Vertragserfüllung und Aufbewahrung
Wer die Leistungserbringung bestätigt, wie Vertragsänderungen (auf Englisch) behandelt werden und wie Unterlagen aufbewahrt werden. Verfahrensunterlagen sind mindestens fünf Jahre ab Veröffentlichung der Bekanntmachung über das Verfahrensergebnis aufzubewahren, Unterlagen zur Vertragserfüllung mindestens fünf Jahre ab der Erfüllung.
Warum Musterrichtlinien riskant sind
Die Entscheidungsebenen einer Vorlage aus dem Internet stimmen selten mit der Organisations- und Geschäftsordnung (SZMSZ) und der Zeichnungsbefugnis der Einrichtung überein, und Entscheidungen entgegen der SZMSZ können rechtswidrig sein. Deshalb richten wir die Vergaberichtlinie stets an Ihrer SZMSZ und Ihrer Zeichnungsbefugnis aus, im Rahmen unserer Vergabeberatung für öffentliche Auftraggeber.
Wer beschließt die Vergaberichtlinie, und wann ist sie anzupassen?
Das Gesetz legt weder fest, wer die Richtlinie beschließt, noch schreibt es einen festen Prüfzyklus vor. In der Praxis gilt:
- Beschluss: ergibt sich aus der Zuständigkeitsordnung der Organisation (SZMSZ, Gründungsurkunde oder Gesellschaftsvertrag). Sinnvoll ist, dass das Organ beschließt, das die Entscheidungsbefugnisse in den Verfahren innehat oder überträgt, bei Kommunen in der Regel der Gemeinderat.
- Anpassung: Pflicht, sobald die Richtlinie nicht mehr dem geltenden Recht oder den tatsächlichen Abläufen entspricht. Typische Anlässe sind wesentliche Rechtsänderungen, eine Neuordnung der SZMSZ oder der Entscheidungsbefugnisse und das Ausscheiden einer benannten verantwortlichen Person oder eines EKR-Nutzers.
- Durchsicht: Wir empfehlen sie einmal jährlich, zusammen mit dem Vergabeplan.
- Keine Richtlinie: Ein Verfahren kann trotzdem beginnen, die Zuständigkeiten sind dann aber für jedes Verfahren einzeln festzulegen, spätestens vor dessen Vorbereitung. Bei mehreren Verfahren im Jahr bedeutet das mehr Aufwand und mehr Fehlerquellen.
Frist: 31. März
Jährlicher Vergabeplan: wer ihn braucht, was hineingehört, wann er zu veröffentlichen ist
Klassische öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber müssen jedes Jahr bis spätestens 31. März einen zusammengefassten Vergabeplan aufstellen. Wer nur wegen einer Förderung oder einer freiwilligen Unterwerfung vergabepflichtig ist, braucht keinen Plan.
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31. März
Aufstellung bis 31. März, Veröffentlichung nach Beschluss
Nach dem Beschluss ist der Plan unverzüglich im EKR zu veröffentlichen. Er ist öffentlich, muss bis zur Veröffentlichung des Plans für das Folgejahr abrufbar bleiben und ist mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
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Inhalt
Was gehört in den Plan?
Mindestens Gegenstand, geplante Menge, maßgebliche Verfahrensordnung, vorgesehene Verfahrensart, geplanter Verfahrensbeginn und voraussichtlicher Zeitpunkt der Vertragserfüllung. Planen Sie beim Verfahrensbeginn die Mindestfristen der jeweiligen Verfahrensart ein. Unser Fristenrechner für Vergabeverfahren in Ungarn berechnet sie für Sie.
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Null-Vergabeplan
Ein Plan ist auch ohne geplante Verfahren nötig
Das Gesetz regelt diesen Fall nicht ausdrücklich, nach Auffassung der ungarischen Vergabebehörde ist der Plan aber auch dann aufzustellen und zu veröffentlichen (Közbeszerzési Értesítő Plusz, Juni 2019). Diese Auffassung ist nicht verbindlich, die Veröffentlichung eines Null-Vergabeplans im EKR ist aber der sichere Weg, eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben.
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Planänderung
Änderung im laufenden Jahr bei neuem Bedarf
Der Plan verpflichtet nicht zur Durchführung der aufgeführten Verfahren, und es dürfen auch Verfahren eingeleitet werden, die nicht im Plan stehen. Dann ist der Plan bei Entstehen des Bedarfs mit Begründung zu ändern und die Änderung unverzüglich im EKR zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung ist keine Voraussetzung für die Einleitung des Verfahrens. Ein Verfahren, das vor Aufstellung des Plans beginnt, ist nachträglich in den Plan aufzunehmen.
Typische Fallstricke
Häufige Fehler in Vergaberichtlinie und Vergabeplan
Diese Fehler passieren selten absichtlich, können aber teuer werden: Ein ohne vorgeschriebenes Verfahren geschlossener Vertrag ist grundsätzlich nichtig, und bei EU-Förderung droht eine Finanzkorrektur. Meist bleibt die Richtlinie jahrelang unverändert, während sich die Organisation wandelt. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Unterlagen in Ordnung sind, schreiben Sie uns, und wir prüfen sie.
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Richtlinie
Veraltete Namen, Funktionen und EKR-Rechte
Die Richtlinie nennt Personen oder Stellen, die es nicht mehr gibt, oder im EKR haben andere Personen Rechte als die in der Richtlinie benannten. Genau hier verlangt das Gesetz Klarheit: wer für den Auftraggeber handelt und wer im EKR welche Rechte hat.
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Bewertung
Der Entscheidungsträger sitzt in der Bewertungskommission
Wer die abschließende Entscheidung trifft, darf nicht Mitglied der Bewertungskommission sein. Entscheidet ein Gremium, darf es nur ein Mitglied mit beratender Stimme entsenden, und es ist namentlich abzustimmen. Kleine Organisationen mit wenigen Fachleuten sollten darauf besonders achten.
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Registrierung
Fehlende oder veraltete Auftraggeberdaten
Bei einer neuen Einrichtung, einer umgewandelten Gesellschaft oder geänderten Stammdaten wird die 30-Tage-Frist für die Meldung leicht versäumt. Ohne Registrierung lässt sich im EKR weder ein Verfahren einleiten noch ein Plan veröffentlichen.
Referenzen
Unsere Mandanten seit 1996
Kommunen, staatliche Institutionen und Haushaltsorgane, für die wir interne Vergaberichtlinien ausgearbeitet, jährliche Vergabepläne betreut oder Vergabeverfahren vollständig abgewickelt haben.
- 101 Mandanten in der Referenzliste
- 36 Kommune und Zusammenschluss
- 28 Unternehmen
- 16 Staatliche Stelle
- 13 Sonstige Organisation
- 8 Bildungseinrichtung
- Unternehmen MÁV Zrt. Vergabeverfahren, vergabeberatung, projektmanagement
- Staatliche Stelle Fővárosi Törvényszék Vergabeberatung
- Kommune und Zusammenschluss Nyíregyháza Önkormányzata Vergaberecht, projektmanagement, fördermittelberatung
- Staatliche Stelle Oktatási Minisztérium Vergaberecht, projektmanagement
- Kommune und Zusammenschluss Budapest II. Kerület Önkormányzata Bezirksentwicklung, vergaberecht
- Staatliche Stelle Nemzeti Infrastruktúra Fejlesztő Zrt. Technische Planung, projektmanagement
- Staatliche Stelle Duna-Ipoly Nemzeti Park Igazgatóság Umweltschutz, fördermittelberatung
- Staatliche Stelle Fertő-Hanság Nemzeti Park Igazgatóság Umweltschutz, fördermittelberatung
- Staatliche Stelle KDRFÜ Vergaberecht, projektmanagement
- Staatliche Stelle Kiskunsági Nemzeti Park Igazgatóság Umweltschutz, fördermittelberatung
- Staatliche Stelle NYDRFÜ Vergaberecht, projektmanagement
- Staatliche Stelle Nemzeti Fejlesztési Ügynökség EU-Fördermittel, projektmanagement
- Staatliche Stelle Pro Regio Nonprofit Kft. Vergaberecht, projektmanagement
- Staatliche Stelle CFCU, ESZA Kht. Vergaberecht, projektmanagement
- Staatliche Stelle Európai Unió Budapesti Delegációja EU-Fördermittel, fachberatung
- Staatliche Stelle FMM Irányító Hatóság Vergaberecht, projektmanagement
- Staatliche Stelle Gazdasági és Közlekedési Minisztérium KvVM Fejlesztési Igazgatóság Vergaberecht, projektmanagement
- Staatliche Stelle Nemzeti Fejlesztési Hivatal Kohéziós Alap Irányító Hatóság Vergaberecht, projektmanagement
- Staatliche Stelle VÁTI Kht. Vergaberecht, projektmanagement
- Kommune und Zusammenschluss Ács Önkormányzata Infrastrukturentwicklung, vergaberecht, projektmanagement
- Kommune und Zusammenschluss Érd és Térsége Szennyvízkezelési és szennyvíztisztítási Társulás Umweltschutz, technische Planung
- Kommune und Zusammenschluss Makó és Térsége Ivóvízminőség-javító önkormányzati Társulás Wasserwirtschaft, vergaberecht
- Kommune und Zusammenschluss Nagyigmánd Önkormányzata Vergaberecht, projektmanagement
- Kommune und Zusammenschluss Somlóvásárhely Önkormányzata Vergaberecht, projektmanagement, fördermittelberatung
- Kommune und Zusammenschluss Vép Önkormányzata Vergaberecht, projektmanagement
- Kommune und Zusammenschluss Badacsonytomaj Önkormányzata Vergaberecht, projektmanagement
- Kommune und Zusammenschluss Budapest Főváros Önkormányzata Stadtentwicklung, EU-Fördermittel
- Kommune und Zusammenschluss Csurgó Önkormányzata Vergaberecht, projektmanagement
- Kommune und Zusammenschluss Dorog Önkormányzata Vergaberecht, projektmanagement
- Kommune und Zusammenschluss Hajdúnánás Önkormányzata Vergaberecht, projektmanagement
- Kommune und Zusammenschluss Halászi Önkormányzata Vergaberecht, projektmanagement
- Kommune und Zusammenschluss Káld Önkormányzata Vergaberecht, projektmanagement
- Kommune und Zusammenschluss Makó Önkormányzata Vergaberecht, projektmanagement
- Kommune und Zusammenschluss Mezőszilas Önkormányzata Vergaberecht, projektmanagement
- Kommune und Zusammenschluss Sitke Önkormányzata Vergaberecht, projektmanagement
- Kommune und Zusammenschluss Szigetszentmiklós Önkormányzata Vergaberecht, projektmanagement
- Kommune und Zusammenschluss Szil Önkormányzata Vergaberecht, projektmanagement
- Kommune und Zusammenschluss Táplánszentkereszt Önkormányzata Vergaberecht, projektmanagement
- Kommune und Zusammenschluss Tótszerdahely Önkormányzata Vergaberecht, projektmanagement
- Kommune und Zusammenschluss Vasvár Önkormányzata Vergaberecht, projektmanagement
- Kommune und Zusammenschluss Vál Önkormányzata Vergaberecht, projektmanagement
- Kommune und Zusammenschluss Bék Önkormányzata Fördermittelberatung
- Kommune und Zusammenschluss Eger Önkormányzata Fördermittelberatung
- Kommune und Zusammenschluss Győr Önkormányzata Fördermittelberatung
- Kommune und Zusammenschluss Hédervár Önkormányzata Fördermittelberatung
- Kommune und Zusammenschluss Ikrény Önkormányzata Fördermittelberatung
- Kommune und Zusammenschluss Nagybajcs Önkormányzata Fördermittelberatung
- Kommune und Zusammenschluss Pornóapáti Önkormányzata Fördermittelberatung
- Kommune und Zusammenschluss Salgótarján Önkormányzata Fördermittelberatung
- Kommune und Zusammenschluss Somlójenő Önkormányzata Fördermittelberatung
- Kommune und Zusammenschluss Sopron Önkormányzata Fördermittelberatung
- Kommune und Zusammenschluss Székesfehérvár Önkormányzata Fördermittelberatung
- Kommune und Zusammenschluss Veszprém Önkormányzata Fördermittelberatung
- Bildungseinrichtung Eötvös József Főiskola, Baja Vergaberecht, projektmanagement
- Bildungseinrichtung Puskás Tivadar Fém- és Villamosipari Szakközépiskola, Szombathely Vergaberecht, projektmanagement
- Bildungseinrichtung Budapesti Gazdasági Főiskola Vergaberecht, projektmanagement
- Bildungseinrichtung Győr-Moson-Sopron megyei Pedagógiai Intézet Vergaberecht, projektmanagement
- Bildungseinrichtung Karácsony Sándor Általános Iskola, Budapest Vergaberecht, projektmanagement
- Bildungseinrichtung Móra Ferenc Általános Művelődési Központ, Mórahalom Vergaberecht, projektmanagement
- Bildungseinrichtung Nyugat-Magyarországi Egyetem Vergaberecht, projektmanagement
- Bildungseinrichtung II. Rákóczi Ferenc Katolikus Közoktatási Központ, Csorna Vergaberecht, projektmanagement
- Sonstige Organisation MANT (Magyar Asztronautikai Társaság) Projektmanagement
- Sonstige Organisation Menedék Alapítvány Vergaberecht, projektmanagement
- Sonstige Organisation Progresszív Zöld Közhasznú Egyesület Vergaberecht, projektmanagement
- Sonstige Organisation Magyar Állattenyésztők Szövetsége Vergaberecht, projektmanagement
- Sonstige Organisation Magyar Szabványügyi Testület Vergaberecht, projektmanagement
- Sonstige Organisation Jövőkérek Közhasznú Alapítvány Vergaberecht, projektmanagement
- Sonstige Organisation NÉKÁM Alapítvány Vergaberecht, projektmanagement
- Sonstige Organisation Impulzus Egyesület, Szolnok Vergaberecht, projektmanagement
- Sonstige Organisation Sódergödör Társasház, Budapest XIV. ker. Fördermittelberatung, vergaberecht
- Sonstige Organisation Társadalomtudományok és Európa-tanulmányok Intézete Alapítvány (ISES) Vergaberecht, projektmanagement
- Sonstige Organisation Társasház 1222 Budapest, Dévény u. 3. Fördermittelberatung, vergaberecht
- Sonstige Organisation Társasház 1222 Budapest, József Attila u. 26. Fördermittelberatung, vergaberecht
- Sonstige Organisation Társasház 1222 Budapest, Magasház u. 2. Fördermittelberatung, vergaberecht
- Unternehmen Czikkhalas Halastavi Kft. Vergaberecht, projektmanagement
- Unternehmen Energofish Kft. Vergaberecht, projektmanagement
- Unternehmen ESE Kft. Vergaberecht, projektmanagement
- Unternehmen Fluid Group Hagen Srl. Vergaberecht, projektmanagement
- Unternehmen Mélyépterv Enviro Kft. Vergaberecht, projektmanagement
- Unternehmen Paksi Ipari Park Kft. Vergaberecht, projektmanagement
- Unternehmen Polyduct Műanyagipari Zrt. Vergaberecht, projektmanagement
- Unternehmen SZVMF Szegedi Vízközmű Működtetés és Fejlesztés Zrt. Vergaberecht, projektmanagement
- Unternehmen Accel Hunland Kft. Vergaberecht, projektmanagement
- Unternehmen Bilfinger-Berger Hungária Kft. Vergabeberatung, projektmanagement
- Unternehmen BFH Európa Ltd. Vergaberecht, projektmanagement
- Unternehmen Hydea Kft. Vergaberecht, projektmanagement, vergabeverfahren, vergabeberatung
- Unternehmen Poligon-Teta Mérnöki Iroda Kft. Vergabeberatung
- Unternehmen SIG Solar Magyarország Kft. Vergabeberatung
- Unternehmen COWI Hungary Kft. Vergabeverfahren, vergabeberatung, projektmanagement
- Unternehmen EconoConsult Kft. Vergabeverfahren, vergabeberatung, projektmanagement
- Unternehmen Fémterv Zrt. Vergabeverfahren, vergabeberatung, projektmanagement
- Unternehmen Geohidroterv Kft. Vergabeverfahren, vergabeberatung, projektmanagement
- Unternehmen Hydro-ép Kft. Vergabeverfahren, vergabeberatung, projektmanagement
- Unternehmen Ingenieurbüro Dipl.-Ing. H. Vössing GmbH Vergabeverfahren, vergabeberatung, projektmanagement
- Unternehmen Swietelsky Kft. Vergabeverfahren, vergabeberatung, projektmanagement
- Unternehmen Pharmegene-Farm Kft. Fördermittelberatung
- Unternehmen Ring Engineering Office Kft. Vergabeverfahren, vergabeberatung, projektmanagement
- Unternehmen SADE Hungary Kft. Vergabeverfahren, vergabeberatung, projektmanagement
- Unternehmen TEERAG-ASDAG AG Vergabeverfahren, vergabeberatung, projektmanagement
- Unternehmen UTIBER Kft. Vergabeverfahren, vergabeberatung, projektmanagement
- Unternehmen Uvaterv Zrt. Vergabeverfahren, vergabeberatung, projektmanagement
Häufig gestellte Fragen
Nein. Sie ist anzupassen, sobald sie nicht mehr dem geltenden Recht oder den tatsächlichen Abläufen entspricht. Wir empfehlen eine jährliche Durchsicht zusammen mit dem Vergabeplan.
Der Vergabeplan ist der ungarischen Vergabebehörde oder einer prüfberechtigten Stelle auf Verlangen vorzulegen (§ 42 Abs. 4 Kbt.). Wird er trotz Aufforderung der Behörde nicht im EKR veröffentlicht, kann der Präsident der Behörde ein Nachprüfungsverfahren von Amts wegen einleiten. Veröffentlichen Sie einen versäumten Plan daher so schnell wie möglich.
Ja. Der Vergabeplan ist öffentlich und muss im EKR bis zur Veröffentlichung des Plans für das Folgejahr abrufbar bleiben. Bieter und Presse können also sehen, welche Beschaffungen die Organisation plant.
Das hängt von den eigenen Regeln der Organisation ab, und die Vergaberichtlinie muss den Entscheidungsträger im Einklang mit ihnen benennen. In einer Gesellschaft entscheidet grundsätzlich die Geschäftsführung, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. In einer Kommune entscheidet grundsätzlich der Gemeinderat, der diese Befugnis übertragen kann. Die kommunalen Entscheidungsebenen erläutern wir in unserem Fachbeitrag zu kommunalen Vergaben (auf Englisch).
Nur für die konkrete, geförderte Beschaffung und nur unter den oben beschriebenen Voraussetzungen. Eine Förderquote von 50 Prozent reicht allein nicht aus, auch der Gegenstand der Beschaffung zählt. Für die übrigen Einkäufe des Unternehmens gilt das Gesetz nicht, und ein Vergabeplan ist nicht erforderlich.
Nicht zwingend. Die erforderliche Fachkunde können auch eigene Mitarbeiter einbringen. Externe Fachleute braucht es nur, wenn ein Bereich fehlt. Eine Sonderregel gilt für Ministerien, die zentrale Beschaffungsstelle, den Staat und Haushaltsorgane (ausgenommen die Haushaltsorgane der lokalen und der Nationalitätenselbstverwaltungen). Sie müssen bei Liefer- und Dienstleistungsverfahren ab dem EU-Schwellenwert, bei Bauverfahren ab 700 Millionen HUF und bei EU-finanzierten Verfahren einen staatlichen Vergabeberater (ÁKSZ) hinzuziehen. Dieser ist beim Auftraggeber selbst beschäftigt (§ 3 Nr. 2a Kbt.).
Lassen Sie uns Ihre Vergaberichtlinie und Ihren Vergabeplan gemeinsam prüfen
Teilen Sie uns mit, welche Organisation Sie vertreten und welche Fragen Sie zur Vergabepflicht, Ihrer internen Vergaberichtlinie oder dem jährlichen Vergabeplan haben. Wir prüfen Ihr Anliegen und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
István Zsolt Benkó
Leitender Vergaberechtsexperte
Leitet unser Beratungsunternehmen seit 1996 mit über 30 Jahren Praxiserfahrung im ungarischen Vergaberecht und Projektmanagement.
Rechtliche Grundlagen
Quellen der auf dieser Seite zusammengefassten Regeln, auf Grundlage der geltenden konsolidierten Fassung.
- Wer gilt als öffentlicher Auftraggeber: §§ 5–7, 9–14, § 19 Abs. 2–3, § 26 Abs. 1–1a Kbt
- Vergaberichtlinie und Beschaffungsordnung: § 19 Abs. 3, § 27 Abs. 1, 2 und 4, § 165 Abs. 3 lit. d Kbt., § 13 Abs. 2 lit. b Ávr. (Regierungsdekret 368/2011)
- Inhalt der Richtlinie: § 25, § 27 Abs. 1, 3 und 4, § 46 Abs. 2, § 141 Kbt
- Beschluss und Änderung: § 27 Abs. 1–2 Kbt
- Jährlicher Vergabeplan: § 42 Abs. 1–3, § 43 Abs. 2 lit. a und Abs. 4 Kbt., § 7 Abs. 5 Regierungsdekret 424/2017
- Häufige Fehler: § 26 Abs. 1, § 27 Abs. 1 und 5, § 137 Abs. 1 lit. a Kbt., § 397 Regierungsdekret 256/2021